Bundesrat Stenographisches Protokoll 643. Sitzung / Seite 83

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Berufe, die im öffentlichen Dienst vertreten und faktisch mit ein und demselben Gesetz geregelt sind, ist nicht ganz einfach zu formulieren.

Ich nehme an, daß ein Kanzleibediensteter eine andere Qualifikation aufweist als ein pragmatisierter Tierarzt, ein Lehrer oder ein Polizist. All die verschiedenen Facetten, die der öffentliche Dienst innerhalb seiner Bedienstetenschaft aufweist, haben bestimmte spezifische Ausformungen. Wenn es uns gelingt – diesbezüglich bin ich durchaus guter Dinge –, im Konnex mit einem Vertragsbedienstetengesetz für eine bestimmte Übersichtlichkeit zu sorgen, wodurch dieses lesbarer und leichter verständlich würde, dann würde ich mich darüber sehr freuen. Ich gehe aber davon aus, daß ein neues Vertragsbedienstetenrecht auch Anlaß sein sollte, legistische Veränderungen vorzunehmen.

Ich möchte noch eine letzte Bemerkung machen: Herr Bundesrat Tremmel! Ich weiß nicht, ob ich Sie mißverstanden habe, und ich weiß auch nicht, wen Sie angegriffen haben, aber ich habe so wie Sie in der Öffentlichkeit verschiedene Diskussionen geführt. Sie haben das wörtlich "Schmutzkübelkampagne gegen Beamte" genannt, die ich auch immer mit sehr großer ... (Bundesrat Dr. Tremmel: Herr Minister! Ich habe einen Artikel zitiert! Das habe ich gesagt!) – Sie haben einen Artikel zitiert, aber ich habe Sie doch hoffentlich nicht mißverstanden, daß Sie es bedauert haben, daß es Schmutzkübelkampagnen gegen öffentliche Bedienstete gibt. (Bundesrat Dr. Tremmel: Das bedauere ich auch!)

Ich bedauere das auch, und ich habe das immer sehr bedauert. Sie haben es im Zusammenhang mit den Diskussionen zur Reform der Pensionssysteme gesehen. Ich glaube, daß es notwendig und wichtig ist – das sage ich durchaus auch aus der Funktion, die ich habe, jetzt nicht als Bundesminister für Finanzen, sondern auch als Bundesminister für die öffentlich Bediensteten –, festzustellen, daß es im öffentlichen Dienst eine übergroße Zahl extrem qualifizierter, extrem fleißiger und auch extrem an der Sache interessierter Mitarbeiter gibt. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Ich habe es immer mit sehr großer Betroffenheit registriert, wenn in Medien – sehr häufig nicht aus Antrieb eines einzelnen Journalisten, sondern in einer vielleicht auch subjektiven Wiedergabe von Meinungsäußerungen, mitunter durchaus auch von Politikern in der Öffentlichkeit – so etwas wie eine Schmutzkübelkampagne entsteht. Ich sage Ihnen ganz offen, ich würde mir sehr wünschen, wenn gerade Sie als Magistratsbediensteter und auch als Angehöriger Ihrer Fraktion dazu beitragen, daß etwa Äußerungen, daß ein Drittel der Beamten zuviel und ein Drittel faul sei, künftighin in der Öffentlichkeit unterbleiben. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

13.55

Präsident Alfred Gerstl: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates, soweit dieser dem Einspruchsrecht des Bundesrates unterliegt, keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist Stimmenmehrheit.

Der Antrag, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrats, soweit dieser dem Einspruchsrecht des Bundesrates unterliegt, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

7. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 9. Juli 1998 betreffend ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Ukraine zur Vermeidung der


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