Bundesrat Stenographisches Protokoll 643. Sitzung / Seite 86

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Meine Damen und Herren! Solchen Abkommen, die beiden Partnern entsprechende Vorteile bringen und Chancen für die Zukunft beider Völker eröffnen, geben wir Freiheitlichen gerne unsere Zustimmung. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

14.03

Präsident Alfred Gerstl: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht. – Dies ist nicht der Fall.

Die Abstimmung über die Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 9. Juli 1998 betreffend ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Ukraine zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem vorliegenden Beschluß des Nationalrates im Sinne des Artikels 50 Abs. 1 zweiter Satz des Bundes-Verfassungsgesetzes die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen, um ein Handzeichen. – Dies ist Einstimmigkeit.

Der Antrag, dem vorliegenden Beschluß im Sinne des Artikels 50 Abs. 1 zweiter Satz Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, ist somit angenommen .

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 9. Juli 1998 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Slowenien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem vorliegenden Beschluß des Nationalrates im Sinne des Artikels 50 Abs. 1 zweiter Satz Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen, um ein Handzeichen. – Dies ist einstimmig.

Der Antrag, dem vorliegenden Beschluß im Sinne des Artikels 50 Abs. 1 zweiter Satz Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, ist somit angenommen.

9. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 8. Juli 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundespflegegeldgesetz geändert wird (1186 und 1299/NR sowie 5738/BR der Beilagen)

Präsident Alfred Gerstl: Wir gelangen nun zum Punkt 9 der Tagesordnung: Bundesgesetz, mit dem das Bundespflegegeldgesetz geändert wird.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Horst Freiberger übernommen. Ich bitte um den Bericht.

Berichterstatter Horst Freiberger: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Bericht des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales über den Beschluß des Nationalrates vom 8. Juli 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundespflegegeldgesetz geändert wird, liegt Ihnen schriftlich vor. Ich beschränke mich deshalb auf die Verlesung des Beschlußantrages.

Der Ausschuß für Arbeit, Gesundheit und Soziales stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juli 1998 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Präsident Alfred Gerstl: Danke schön.


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