Bundesrat Stenographisches Protokoll 643. Sitzung / Seite 88

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Natürlich müssen diese Gesetze immer wieder auf ihre Treffsicherheit hin überprüft werden, das ist klar, und daß Änderungen notwendig sind, ist auch logisch. Dennoch vielleicht ein paar kritische Anmerkungen zu diesem Pflegegeldgesetz:

Womit wir nicht ganz einverstanden sind, ist, daß das Pflegegeld – wie es heute schon erwähnt wurde – nicht dynamisiert ist. Das ist nicht ganz verständlich, auch wenn es vielleicht darauf zurückzuführen ist, daß bei der Einführung im Jahre 1993 von den Stufen her von einem zu hohen Betrag ausgegangen wurde. Man hat sieben Stufen eingeführt, das war sicherlich gutgemeint, aber der Betrag für die einzelnen Stufen war meiner Meinung nach von Anfang zu hoch. Daher hat man es jetzt einfrieren müssen, und es gibt keine weitere Steigerung.

Diese Neuregelungen, die nun im Gesetz enthalten sind und beschlossen wurden, haben, so glaube ich, auch Vorteile, und zwar dahin gehend, daß wir nicht mehr so viele Sozialgerichtsverfahren zu erwarten haben. Ich sage das deswegen, weil durch diese Stufenregelung die Möglichkeit besteht, daß jemand, der ein Pflegegeld bezieht, bei seiner zuständigen Pensionsstelle einen Antrag auf Erhöhung stellen kann, aber hier doch relativ strenge Kriterien angelegt werden, sodaß viele ältere Mitbürger dann zum Sozialgericht gehen und dort Einspruch erheben müssen.

Das ist nicht ganz zu verstehen, weil gerade die älteren Leute oft mit dem Gericht nichts zu tun haben wollen. Sie waren ihr ganzes Leben lang bei keinem Gericht, und jetzt, da sie 80, 85 Jahre oder älter sind, sollten sie um ihre Rechte streiten – davor haben sie Angst. Ich glaube, daß sich das durch diese Neuregelung der Einstufungskriterien ändern wird, und ich hoffe, daß sich das in der Praxis so einpendeln wird, daß es zu weniger Sozialgerichtsfällen kommt.

Frau Ministerin! In diesem Zusammenhang sei vielleicht in einem Nebensatz noch etwas erwähnt. Wir stellen fest, daß die Verfahrensdauer bei diesen Sozialgerichtsverfahren sehr lange ist. Es dauert oft ein halbes Jahr und auch noch länger, bis die entsprechenden Gutachten vorliegen. Da kann es passieren – und es passiert auch manchmal –, daß es der Betreffende gar nicht mehr erlebt, daß er einen positiven Bescheid kriegt, weil ihn vorher das Zeitliche gesegnet hat. Das muß man hier auch einmal festhalten.

Aber grundsätzlich, meine Damen und Herren, ist diese Änderung zu begrüßen. Ich begrüße es ganz besonders, daß es möglich ist, daß bei der ärztlichen Begutachtung auch eine Vertrauensperson beigezogen werden kann. Wir stellen fest, daß das in der Praxis nicht so funktioniert hat. Oft sind die Ärzte zu dem Antragsteller zur Begutachtung gefahren, aber es war nicht möglich, daß Angehörige, die dabeisein wollten, um Unterstützung zu geben, dies auch tun konnten. Wir wissen, daß ältere Menschen nun einmal nervös sind, wenn der Doktor kommt. Ihnen fällt oft nicht mehr ein, was sie zu sagen haben, während die betreuenden Personen – ob das die Tochter, die Schwiegertochter oder jemand anderer ist – den Patienten genau kennen.

Es ist daher ganz besonders zu begrüßen, daß jetzt diese Möglichkeit besteht, daß der Arzt die betreuenden Angehörigen, die die Pflegeleistung erbringen, auch in das Gespräch miteinbeziehen muß und das auch in der Beurteilung zu berücksichtigen ist. Das, so glaube ich, ist eine ganz wichtige Sache.

Sehr geehrte Frau Ministerin! Wir haben in Oberösterreich auch überprüfen lassen, ob die Landespflegegelder widmungsgemäß verwendet werden. Es wurden in Oberösterreich zirka 500 Pflegegeldbezieher überprüft und dabei festgestellt, daß sehr ordentliche Verhältnisse gegeben sind und daß auch die Pflege und Betreuung in sehr gutem Ausmaß durchgeführt wird.

Ich glaube auch sagen zu können, daß das Pflegegeld nicht dazu da ist, daß es auf ein Sparbuch kommt, dort gehortet wird und sich die Erben dann um den Nachlaß streiten, sondern das Pflegegeld muß zur Pflege verwendet werden, und es muß dem gehören, der die Pflege und die Betreuung durchzuführen hat. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Ich glaube, daß in den nächsten Jahren noch einiges auf uns zukommt, deshalb haben wir in Oberösterreich auch überprüfen lassen, wie sich das in den nächsten Jahren dort auswirken wird. Dazu ist festzustellen, daß im städtischen Bereich – Linz, Wels und Steyr – die Zahl der


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