Bundesrat Stenographisches Protokoll 643. Sitzung / Seite 183

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33. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 7. Juli 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Weingesetz 1985 geändert wird (1198 und 1341/NR sowie 5725 und 5756/BR der Beilagen)

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zum 33. Punkt der Tagesordnung: Bundesgesetz, mit dem das Weingesetz 1985 geändert wird.

Die Berichterstattung hat wieder Frau Bundesrätin Fischer übernommen. Ich darf sie um den Bericht bitten.

Berichterstatterin Aloisia Fischer: Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Bericht über den Beschluß des Nationalrates vom 7. Juli 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Weingesetz 1985 geändert wird, liegt Ihnen schriftlich vor, es erübrigt sich daher dessen Verlesung.

Der Ausschuß für Land- und Forstwirtschaft stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juli 1998 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Eisl. – Bitte.

11.28

Bundesrat Andreas Eisl (Freiheitliche, Salzburg): Meine Damen und Herren! Herr Bundesminister! Frau Präsidentin! Wie Sie wissen, hat im Jahre 1984 in Österreich ein sogenannter Weinskandal stattgefunden, der nach unserem Erachten von den Medien weit mehr hochgespielt wurde, als er tatsächlich Bedeutung hatte. Dadurch wurde in Weinbaugebieten eine große Wende herbeigeführt. Damals sind – ich kann mich noch gut daran erinnern – eine Reihe von Maßnahmen gesetzt worden, um die Qualität und vor allen Dingen den Ruf des österreichischen Weines wiederherzustellen. Es wurden zum Beispiel eine Meldepflicht für Prädikatweine, Erntemeldungen, Bestandsmeldungen, und zwar per 30. April, per 31. August und auch noch per 30. November, eingeführt. Dazu kamen noch die Verpflichtung zu laufenden Aufzeichnungen im Kellerbuch und die Transportbescheinigungen.

Man hat im großen und ganzen den Weinbauern dazu verpflichtet, daß von der Traube bis zum Konsumenten die Sicherheit gegeben ist, daß es naturbelassene und gute Weine gibt. Obwohl von der Regierung anläßlich des Beitritts Österreichs zur EU versprochen wurde, daß die Belastung durch die Banderole beseitigt und die Hemmnisse abgebaut würden, um einen Gleichklang mit den Weinbauern in den anderen Ländern der EU herzustellen, wurde leider nichts dergleichen unternommen.

Es sind heute eine Reihe von Schikanen von den Weinbauern zu bewältigen, die nicht nur Zeit und Arbeit, sondern auch zwischen 25 und 30 Millionen Schilling kosten. Die Kosten müssen auch von den Bauern getragen werden. Die Banderole war nie ein Qualitätskriterium, sondern das Qualitätskriterium war immer die staatliche Prüfnummer. Deswegen glauben wir, daß es an der Zeit wäre, eine Erleichterung dahin gehend zu erwirken, daß sich unsere Weinbauern bei der Vermarktung genauso wie ihre Berufskollegen in den anderen EU-Ländern leichter tun.

Ich habe das Protokoll gelesen, Herr Bundesminister, und konnte feststellen, daß Sie selbst sagen, daß in den Supermärkten über 50 Prozent ausländischer Wein vorzufinden ist und daß Fachleute attestieren, daß es für Trockenweinbezeichnungen in Österreich viel höhere Auflagen gibt als in den anderen EU-Ländern. Während dort 9 Prozent Zucker zugelassen werden, sind es in Österreich nur 3 Prozent. Derlei Dinge gibt es aber noch mehr.

Wir glauben daher, daß dieses Gesetz zu streng gehalten ist und die Strafen zu hoch sind. Unserer Meinung nach wären der gute Ruf und die gute Qualität des österreichischen Weines


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