Bundesrat Stenographisches Protokoll 643. Sitzung / Seite 208

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13.20

Bundesrätin Hedda Kainz (SPÖ, Oberösterreich): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Wie Sie den Erläuternden Bemerkungen zu diesem Vertrag entnehmen konnten, ist der Anlaß für diesen gewesen, daß der bereits bestehende und seit vielen Jahren angewandte Auslieferungsvertrag in der Durchführung Mängel mit sich gebracht und immer wieder zu Definitionsschwierigkeiten geführt hat. Der neu formulierte Vertrag wird diese Mängel nicht mehr aufweisen, sodaß eine Klarstellung gegeben ist.

Es ist hier schon darauf hingewiesen worden, daß die eindeutige Klarstellung, eigene Staatsbürger nicht auszuliefern, positiv zu sehen ist und der Hinweis auf die Situation in den USA bezüglich der Todesstrafe sehr klar formuliert ist. Ich mache kein Hehl daraus, daß gerade diese Passage mich dazu veranlaßt hat, mich zu Wort zu melden, weil ich Sie wieder einmal – ich habe das von dieser Stelle aus auch schon einmal in einem anderen Zusammenhang getan – mit der Situation der Todesstrafe in den USA konfrontieren möchte. Erlauben Sie mir, daß ich die diesbezüglichen Zahlen wiederhole.

Seit dem Jahr 1976 wurde in insgesamt 38 Staaten der USA die Todesstrafe wieder eingeführt. Es liegt mir sehr daran, darauf hinzuweisen, daß sich die diesbezügliche Situation bereits einmal verbessert hatte, es aber zurzeit dennoch wieder zu einer Verschlechterung gekommen ist. Denn die Todesstrafe ist im Rahmen des Strafausmaßes nicht nur wieder möglich, sie wird auch vollstreckt! Seit 1976 wurde die Todesstrafe 432mal exekutiert, auch an jugendlichen Straftätern. Doch möchte ich mir die Nennung von detaillierten Zahlen ersparen.

Meine Damen und Herren! Diese wenigen Hinweise auf die Situation im Zusammenhang mit der Todesstrafe und der allgemeinen Einstellung, daß die Todesstrafe ein angemessenes Strafmittel darstellt, sollten uns meiner Meinung nach zur einhelligen Meinung und zur gemeinsamen Auffassung bringen, daß die Todesstrafe auch angesichts noch so verabscheuungswürdiger Verbrechen kein angemessenes Strafmittel sein kann.

Gott sei Dank haben wir sowohl in Europa als auch in Österreich eine andere Auslegung von angemessenen Mitteln. Die Wiedereingliederung von Tätern, soweit sie aufgrund ihrer Straftaten möglich ist, ist ein Aspekt. Der Schutz der Opfer und die Prävention haben das zu sein, was uns als Rechtsmittel angemessen erscheint. In anderem Zusammenhang wurde dies heute auch schon ausgeführt. Meiner Meinung nach unterstützt die Passage im Auslieferungsvertrag mit Amerika bezüglich der Todesstrafe diese Meinung ganz klar und deutlich. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

13.24

Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Dies ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Das ist ebenfalls nicht der Fall.

Wir kommen somit zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmenmehrheit.

Der Antrag ist angenommen.

36. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 9. Juli 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem im Zivilrecht begleitende Maßnahmen für die Einführung des Euro getroffen, das Handelsgesetzbuch, die 4. handelsrechtliche Einführungsverordnung, das Aktiengesetz, das Gesetz


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