Bundesrat Stenographisches Protokoll 643. Sitzung / Seite 213

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steriums, ein legistisches Instrument zu schaffen, das die Einführung des Euro im Justizbereich, im Zivilrecht und im Handelsrecht zweifellos zu meistern hilft.

Meine Damen und Herren! Ich glaube aber, daß wir noch sehr viel Informationsarbeit zu verrichten haben werden. Darin gebe ich Ihnen völlig recht. Ich würde Sie auch gerne einladen, mit einer objektiven Darstellung der Sachverhalte dabei mitzuhelfen. Es gilt vor allem – und dazu dient diese Regierungsvorlage, dient auch die Übergangszeit, die am 1. Jänner 1999 beginnt und am 31. Dezember 2000 endet –, die legistischen Instrumente für diese Übergangszeit zu schaffen, sodaß die Handhabung der gemeinsamen Währung erleichtert und ermöglicht wird und Probleme sozusagen im Vorfeld bewältigt werden.

Es ist für den Konsumenten erfreulich, daß die doppelte Preisauszeichnung gekommen ist, man sich also im Vorfeld des Nationalratsbeschlusses darauf geeinigt hat. Auch über die Angaben von Beträgen jeweils in Euro und Schilling in den Verträgen, vor allem in den Langzeitverträgen, ist im Interesse einer Kontinuität eine Lösung gefunden worden, wobei immer wieder festzustellen ist, daß es keinerlei Änderungen der Wertverhältnisse gibt. Das ist überhaupt in dieser Diskussion an die Spitze zu stellen: Wir müssen vor allem den alten Menschen immer wieder sagen, daß es mit der Einführung des Euro keine wie immer geartete Änderung der inneren Kaufkraft gibt, daß dadurch keinerlei Verluste eintreten werden.

Bei den Unternehmern ist der Bedarf nach der raschen Verfügbarkeit des Euro im Gesellschafts- und im Handelsrecht verständlicherweise sehr groß. Das Gesetz sieht Regelungen für die Gründung von Kapitalgesellschaften in der Übergangsphase vor. Neu ist ein Basiszinssatz statt Lombard- und Diskontsatz, es gibt Bestimmungen über die Quotenaktie – das wurde hier schon angesprochen – und, wie gesagt, verschiedenes mehr. Das Gesetz ermöglicht entsprechende Rechtssicherheit im Gesellschaftsrecht und im Handelsrecht, Sicherheit, die unsere Unternehmen, unsere Wirtschaft benötigen.

Zweifellos wichtig ist der Aspekt der Kosten – Kollege Harring hat das schon angeführt. Es entstehen im Zuge der Anpassung der einzelnen Firmen und Gesellschaften bei den Gerichten und beim Grundbuch sowie beim Firmenbuch keinerlei zusätzliche Kosten. Die öffentliche Hand hat in diesem Bereich keinerlei Gebührenansprüche zu stellen.

Last but not least darf ich anführen, daß wir Notare auch gerne bereit waren, unseren Obolus beizutragen und im Sinne einer zukunftsorientierten Arbeit, die eine gute wirtschaftliche Basis für unsere Unternehmen ist, unsere Arbeit kostenlos zu verrichten.

Meine Damen und Herren! Ich denke, daß dieses Euro-Einführungsgesetz im Zivil- und Handelsrecht ein gutes Instrument ist, sodaß es für die Wirtschaft eine Basis gibt, diese Herausforderung, also die Euro-Einführung mit 1. Jänner 1999, zu meistern. Meine Fraktion wird diesem Beschluß gerne die Zustimmung erteilen. (Beifall bei der ÖVP.)

13.44

Präsident Alfred Gerstl: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Johann Kraml. Ich erteile ihm dieses.

13.44

Bundesrat Johann Kraml (SPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Wenn man ein Werbemittel einsetzt, dann weiß man bekanntlich nie, wie erfolgreich man letztendlich sein wird. Da Kollege Dr. Harring dem Euro-Bus so breiten Raum gewidmet hat, weiß ich jetzt, daß er erfolgreich war. (Bundesrat Dr. Harring: Zugehört hast du überhaupt nicht!)

Meine Damen und Herren! Die Einführung des Euro erfordert die Anpassung von Gesetzen und Rechtsvorschriften auch im Bereich der Justiz. Zum großen Teil handelt es sich um formale Adaptierungen, in einigen wenigen Bereichen gibt es Änderungen, und in gewissen Bereichen gibt es bereits zum 1. Jänner 1999 Handlungsbedarf.


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