Bundesrat Stenographisches Protokoll 644. Sitzung / Seite 33

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Bürgerinitiativen hoffen soll, die zwar nicht fahnden, aber vielleicht die Augen offen halten und verdächtige Inhalte melden sollen. Es gibt mittlerweile eine gut etablierte Zusammenarbeit mit den Providern in diesem Lande, das hat sich gut entwickelt.

Wir müssen in einer StPO-Reform klarstellen, daß auch in diesem Bereich verdeckte Fahndung möglich ist, weil die Praxis zeigt, daß man – so bedauerlich das auch ist – nur in die Szene hineinkommt, wenn man selbst auch Material anbietet. Ich habe ein schauerliches Inserat persönlich gelesen, das da in etwa lautete: Einstiegsbedingung: entweder 10 000 Kinderporno-Fotos mitbringen oder aber ein Kind zum Kindesmißbrauch zur Verfügung stellen. Das gibt es allen Ernstes. Also es müssen die Beamten dort über verdeckte Fahndung hinein, weil sie sonst gar nicht in diese Bereiche kommen, wo meistens zwei Perverslinge die Bilder und ähnliches austauschen.

Ich möchte jetzt hier nicht weiter fortsetzen. Es wird dieses Paket über die Medien dann sicher auch kommuniziert werden, aber es ist ein vernünftiges, gutes Maßnahmenpaket, das auf nationaler Ebene eine Reihe von Punkten umfaßt. Ich meine, daß wir recht gehandelt haben – ich verweise noch einmal auf das persönliche Engagement vor allem von Wolfgang Schüssel –, auf europäischer, aber auch auf UNO-Ebene in New York das Thema international zu thematisieren. Denn – da sind wir uns sicher alle einig – es ist eines der grausigsten Themen, das wir in diesen neunziger Jahren politisch zu behandeln hatten.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wünschen Sie eine Zusatzfrage, Herr Bundesrat? – Bitte.

Bundesrat Alfred Schöls (ÖVP, Niederösterreich): Welche Maßnahmen des gemeinsamen Ministerratsvortrages vom September 1997, der von fünf Ministern unterstützt wurde und der einen Katalog präventiver Maßnahmen gegen Gewalt und sexuellen Mißbrauch von Kindern enthält, werden derzeit von Ihrem Ressort vordringlich umgesetzt?

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie Dr. Martin Bartenstein: Herr Bundesrat Schöls! Auch das wird eine Aktivität und Initiative mehrerer Regierungsmitglieder. Gerade heute läuft folgende Nachricht über die Medien: Es tritt mit heute eine Verschärfung des Sexualstrafrechtes in Kraft mit im wesentlichen zwei Schwerpunkten: zum einen ein Aussetzen der Verjährungsfrist bis Volljährigkeit, erst dann beginnt die Verjährungsfrist zu laufen – weil eben leider Gottes geschädigte und geschändete Kinder in der Familie oft jahrelang nicht reden, sich nicht zu reden getrauen und dann die Verjährungsfrist schon vorbei ist –, und zum zweiten sollen – ich möchte mich hier nicht deutlicher ausdrücken – sexuelle Handlungen, die schlimm genug sind, auch so behandelt werden wie der aktuelle Beischlaf, sodaß also so quasi der Unrechtskatalog erweitert wird.

Es ist eine Novelle zum Jugendwohlfahrtgesetz in Bearbeitung, die in Verbindung mit einer Novelle zum Ärztegesetz eine Schaffung zentraler Meldestellen ermöglichen wird. Was ist damit gemeint? – Ärzte mußten bisher an die Staatsanwaltschaft melden; sie werden in Zukunft an die Jugendwohlfahrtsbehörde melden können – das ist ein Vorteil –, und die Jugendwohlfahrtsbehörde kann dann die Daten vernetzen und leichter auf vermeintliche Fälle von Gewalt draufkommen. Heute ist es ja so, daß Prügeleltern oftmals ihre Kinder einmal zu dem Arzt, einmal zu dem Arzt bringen. Wenn diese Daten und Meldungen nicht vernetzt werden können, dauert es unter Umständen sehr lange – oft zu lange –, bis man draufkommt, das sind keine Fahrradverletzungen, das sind keine Sturzverletzungen, dabei handelt es sich um Prügelfolgen, um Folgen von Kindesmißhandlung.

Täterarbeit wird einen wichtigen Schwerpunkt darstellen. Ich glaube, daß wir in Österreich diesbezüglich ein großes Defizit haben. Wegsperren ist wichtig, Strafe und Sühne sind wichtig. Aber was mache ich mit diesen Tätern, vor allem den Sexualstraftätern, vor allem den Kinderschändern, wenn sie dann wieder herauskommen? – Lebenslange Betreuung und Beaufsichtigung halte ich für notwendig im Sinne eines vorbeugenden Opferschutzes, weil die Rückfallquote


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