Bundesrat Stenographisches Protokoll 644. Sitzung / Seite 79

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Frau Kollegin Mühlwerth, nur dann vertreten – wie Sie es gemacht haben –, wenn man keine Ahnung hat, wie es dort ausschaut. Ich, der ich dort gewohnt habe, kann Ihnen nur eines sagen: In der heutigen offenen Bauweise ist jede Zunahme des Verkehrs für die Anrainer dort unzumutbar.

Es ist von anderen Sprechern und in der Anfragebeantwortung mit Recht gesagt worden, daß die jahrelange Auflassung dieses Verkehrs, um einmal eine Untertunnelung herzustellen, verkehrstechnisch unmöglich ist. In dieser Zeit müssen wir Wien leider von der Westbahn abkoppeln. Das ist irgendwie nicht ganz das, was dem Verkehrsknoten Wien guttut. Die Lösung ist mit hoher Wahrscheinlichkeit – ich sage das als Laie und mache daher diese Einschränkung – technisch unmöglich, und sie stellt eine wesentlich größere Anrainerbelästigung dar, als dieser Lainzer Tunnel jemals bewirken könnte. (Vizepräsidentin Haselbach übernimmt den Vorsitz.)

Ich sage noch ein Letztes: Ich habe ein Problem damit, wenn hier in einer Art und Weise mit Unwahrheiten operiert wird, sodaß ich mich wirklich frage, ob das gezielte Böswilligkeit oder die Unfähigkeit, Fakten zu erkennen, ist.

Frau Kollegin Mühlwerth hat uns als Beleg dafür, wie wenig in diesem Fall auf die Meinung der Bevölkerung Rücksicht genommen wird, erzählt, daß das Projekt zur Einsichtnahme im Magistratischen Bezirksamt Brigittenau aufgelegen sei.

Frau Kollegin! Das ist, wie so vieles, richtig und falsch zugleich. Wir haben vier eisenbahnrechtliche Genehmigungsverfahren: Einbindung Südbahn, Anbindung Donauländebahn, Verbindungstunnel und Verknüpfung Westbahn. Wenn Sie sich in Wien auskennen, dann ist Ihnen völlig klar, daß die Unterlagen zum zweiten Verfahren Anbindung Donauländebahn im Bezirksamt Brigittenau aufliegen müssen – wo denn sonst?, dort sind nämlich die Betroffenen –, während die anderen sehr wohl im Magistratischen Bezirksamt für den 12. und 13. Bezirk aufgelegen sind.

Frau Kollegin! Das ist so falsch, daß ich tatsächlich nur fragen kann: Haben Sie es nicht begriffen, oder erzählen Sie uns bewußt die Unwahrheit? – Eine dritte Möglichkeit gibt es in diesem Fall nicht, auch wenn Sie noch so traurig dreinschauen. (Beifall bei der SPÖ.) Diese Art, mit Unwahrheiten und Unterstellungen zu operieren, ist eine Methode in der Politik, die ich heftig zurückweise.

Wir haben auch sehr im Gegensatz zu Ihren Behauptungen in einem großen Saal, in dem 1 000 Leute Platz gehabt hätten, eine öffentliche Aussprache in diesem Zusammenhang mit immerhin rund 170 der in Frage kommenden Parteien gehabt, die nicht alle von dem Projekt begeistert waren. Wie immer sind natürlich eher jene hingegangen, die nicht begeistert waren, so pflegt es zu sein bei solchen Diskussionen. Aber genau diese Möglichkeit ist vom Projektbetreiber angeboten worden. Warum behaupten Sie, daß das nicht geschieht?

Da gibt es einen Dialog, da gibt es die Möglichkeit, sich zu äußern, da gibt es alle rechtlichen Garantien eines Genehmigungsverfahrens. Am Ende wird eine Entscheidung stehen, bei der ich die Möglichkeit, daß sie mit meiner Meinung nicht übereinstimmt, durchaus sehe. Kollege Böhm wird das als Rechtsstaatunterworfener auch einräumen, daß er vielleicht nicht recht hat – was ist schon recht haben? –, daß der Verfassungsgerichtshof diese rechtliche Einschätzung nicht teilt. Das ist unsere Position in diesem Verfahren, aber nicht das Operieren mit Unterstellungen und Verdächtigungen.

Da gibt es ein Projekt, dem ich jede verkehrspolitische Notwendigkeit attestiere. Das ist meine Meinung. Das ist ein Projekt, das die Maßgeblichen der Wiener Politik und im übrigen vier der fünf Parteien, wenn ich es richtig sehe, im Wiener Gemeinderat für die Entwicklung dieser Stadt als notwendig erachten.

Es gibt eine breite Bevölkerungszustimmung dort, wo der heutige Zustand die Menschen bis an die Grenzen der Erträglichkeit belastet. Aber ob dieses Projekt kommt, ist in einem Rechtsstaat Gegenstand des Genehmigungsverfahrens und der anhängigen Verfahren. Nichts anderes wird stattfinden. Etwas anderes zu insinuieren, heißt, jenen, die dieses Verfahren abzuwickeln haben,


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