Bundesrat Stenographisches Protokoll 646. Sitzung / Seite 44

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Zweitens: Die Gesetze verletzen die innerstaatliche bundesstaatliche Kompetenzverteilung, sie entsprechen nicht dem in der Bundesstaatsreform vorgesehenen Inkorporierungsgebot. Ich darf Ihnen in diesem Zusammenhang eine Stellungnahme der Kärntner Landesregierung zur Kenntnis bringen, in der es zu diesem ganz konkreten Punkt wie folgt lautet:

Im Begutachtungsverfahren wurde seitens des Amtes der Landesregierung darauf hingewiesen, daß die Aufrechterhaltung befristeter Sonderkompetenzregelungen im Bereich der Wirtschaftslenkungsgesetze der im Zuge der Bundesstaatsreform angepeilten Durchsetzung des Inkorporierungsgebotes zuwiderläuft und daher aus Ländersicht abzulehnen ist.

Zusätzlich wurde in diesem Zusammenhang auf den Beschluß einer Landeshauptleutekonferenz – und zwar schon vom 10. Mai 1996! – verwiesen, in dem festgehalten wurde, daß außerhalb der Bundesstaatsreform bis zu deren Verwirklichung keiner Verfassungsänderung zu Lasten der Länder zugestimmt wird. – Das soll heute hier eben wieder passieren.

Drittens, meine Damen und Herren, ist in den Gesetzesvorlagen ein Ausgleich mit den Ressourcen anderer EU-Länder nicht ausreichend berücksichtigt. Ich erwähne beispielsweise nur die Lebensmittelbevorratung. Der Handel ist, worauf unser Kollege Mag. Scherb bereits im Ausschuß hingewiesen hat, schon zu 70 bis 80 Prozent in ausländischer Hand, die Großlager der Betriebe können daher auch im Ausland gehalten werden. Ich frage Sie, meine Damen und Herren: Wie sieht es mit dem Zugriffsrecht im Krisenfall aus? – Ein Zugriff ist zum Teil unmöglich, jedenfalls aber sehr erschwert.

Viertens dürfte es mit der Kostenwahrheit im Zusammenhang mit diesen Gesetzen nicht sehr genau genommen worden sein. In der Regierungsvorlage sind weder Kosten für die Versorgungssicherung noch für die Energielenkung noch für die Lebensmittelbewirtschaftung erwähnt, sie werden mit Null oder nahezu Null angegeben. Kollegin Giesinger, die im Ausschuß vor zwei Tagen auf die Beantwortung dieser Fragen sehr insistiert hat, hat keine befriedigenden Antworten erhalten.

Wichtig für uns, meine Damen und Herren, ist, daß bei diesen Gesetzesvorlagen folgendes offengeblieben ist: Es gibt keine Regelungen für Abgeltungsfragen, und es gibt keine Regelung oder keine ausreichenden Regelungen hinsichtlich der Ausschöpfung grenzüberschreitender Möglichkeiten im Rahmen dieser Wirtschaftslenkungsgesetze.

Die Ablehnung der freiheitlichen Fraktion ist daher zweifellos begründet. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

11.19

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Farthofer. – Bitte.

11.19

Bundesrat Erich Farthofer (SPÖ, Niederösterreich): Sehr verehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Die Wirtschaftslenkungsgesetze sind zur Bewältigung von außerordentlichen Krisen unbedingt notwendig. Wir sind durch internationale Verträge verpflichtet, die Versorgung im Lande stets aufrechtzuerhalten. Allein durch Artikel 103a des EG-Vertrages, aber auch durch andere internationale Verpflichtungen sind wir daran gebunden, für den Krisenfall vorzusorgen. Es ist auch dafür vorgesorgt, daß bei Krisenfällen selbstverständlich auch alle Bundesländer miteinbezogen werden.

Es ist sehr wichtig, daß bei Verhandlungen mit internationalen Lebensmittelkonzernen auch darauf Wert gelegt wird, daß die Zentrallager in Österreich erhalten bleiben und nicht aus Österreich abgesiedelt werden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir liberalisieren den Energiemarkt. Es ist also nicht auszuschließen, daß Elektrizitätsunternehmen in Zukunft privatisiert werden. Es ist aber dadurch zu erwarten, daß immer weniger Teilnehmer auf dem Energiemarkt bereit sind, für gemeinwirt


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