Bundesrat Stenographisches Protokoll 647. Sitzung / Seite 87

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nannten Studentenheim-Million entsprechende Auflagen – außer jenen der fairen und der gerechten Unterbringung – vorzugeben. (Präsident Gerstl übernimmt den Vorsitz.)

In diesem Gesetz sind zu viele Auflagen vorgesehen. Das ist nicht nur kasuistisch, sondern da beansprucht der Bund eine Kompetenz, die er im Bereich der Finanzmittel nicht erfüllt. Meiner Meinung nach hat er daher auch moralisch nicht das Recht, solch ein Studentenheimgesetz zu erlassen. Deswegen werden wir bei diesem Punkt ebenfalls mit Nein stimmen.

Der dritte Bereich, den ich hier kurz anschneide, ist ein Übereinkommen über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region. Sehr geehrter Herr Minister! Es wurde bereits in der Ausschußsitzung des Nationalrates unter anderem hinterfragt, ob Österreich mitgearbeitet hat und wie viele Bereiche beteiligt sind.

Es geht hier um Qualifikationen, und nehmen Sie etwa den medizinischen Bereich her: Gegenüber naheliegenden Gebieten, Ländern, die heute Beitrittswerber der EU sind, zum Beispiel Polen, gibt es noch immer sehr gravierende Unterschiede im Bereich der medizinischen Ausbildung, etwa im Bereich der chirurgischen Qualifikation. Und diese sollen gleichgestellt werden!

Selbstverständlich findet ein entsprechendes Verfahren statt. Auf Seite 29 der Regierungsvorlage finden Sie auch die Bewertung dieser Programme. Nur: Was ist, wenn man da zu keiner entsprechenden Bewertung kommt? Welche Sanktionen gibt es? Welche Maßnahmen gibt es? – All das ist nicht geklärt.

Ich vermisse in diesem Bereich eine entsprechende Gleichbehandlung und fürchte – ich kann es noch nicht beweisen –, daß die Qualifikationen der Österreicher teilweise unter ihrem Wert gehandelt werden.

Letzter Bereich: Übereinkommen mit Slowenien. An und für sich ist dagegen nichts zu sagen. Nur meine ich, die einzelnen Körperschaften und Institutionen haben das Recht, das durchaus aus eigenem zu machen. Dafür muß ich kein Gesetz machen.

Ich verhehle auch nicht meinen persönlichen Standpunkt zu diesen Bereichen. Derzeit findet in Slowenien die Durchleuchtung des Rechtsbestandes für die EU-Aufnahme, das sogenannte Screening-Verfahren, statt. Und wir schließen nun dieses Abkommen ab – auch wenn wir selbst sehr kritisch sind; ich merke an: Avnoj-Gesetze –, obwohl unserer Meinung nach dort ein sehr gravierender menschenrechtswidriger und völkerrechtswidriger Bereich vorhanden ist. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Zwischenruf des Bundesrates Mag. Gudenus. )

Wir gehen mit solch einem Abkommen den Weg einer schleichenden Anerkennung dieser Bereiche, die, wie in der Nationalratsdebatte von Schüssel versucht wurde auszuführen, totes Recht seien – da wurde der Völkerrechtler Zemanek zitiert. Es stimmt nicht! Es gibt zwei aktuelle Erkenntnisse. Und wenn wir diese Übereinkommen abschließen, werden wir das akzeptieren.

Ich möchte nicht haben, daß die Toten, diejenigen, die Vermögen verloren haben, durch eine schleichende Anerkennung um ihr Recht kommen. Deswegen werden wir auch dieser Vorlage hier nicht zustimmen! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

13.38

Präsident Alfred Gerstl: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Ing. Walter Grasberger. – Bitte.

13.38

Bundesrat Ing. Walter Grasberger (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ich möchte eingangs festhalten, daß der im Auftrag der Bundesregierung erstellte Bericht über die soziale Lage der Studierenden in Österreich ein sehr wertvolles Stück ist, viel Wissen vermittelt. Wenn man diesen Bericht studiert, erhält man einen viel umfassenderen Einblick, wie es Studentinnen und Studenten in der Republik Österreich jetzt geht.

Eines, das einem ins Auge sticht – egal, von welcher Seite man diesen Bericht anschaut –, ist, daß ein heutiger Student absolut nicht mehr vergleichbar ist mit dem Studenten vor 20 oder 30 Jahren, nämlich hinsichtlich der Mobilität und der Flexibilität, die er zu zeigen hat. Und dies


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