Bundesrat Stenographisches Protokoll 647. Sitzung / Seite 100

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Darüber hinaus werden mit der zu erwartenden Einführung eines einheitlichen europäischen Pilotenscheines die relevanten Bestimmungen des Luftfahrtrechtes, insbesondere der Prüfungsordnungen, in diesem Zusammenhang voraussichtlich ebenfalls überarbeitet werden.

Dazwischen hat sich in die Reihung der Tagesordnungspunkte die Donauschiffahrt geschwindelt. Dazu wird sicher Kollege Schaufler als profunder Kenner der Donau einige Worte verlieren. Es wäre müßig, jetzt etwas darüber zu sagen. Ich möchte gar nicht nachrechnen, wieviel Wasser seit dem 18. August 1948 – so alt ist dieses Gesetz - die Donau hinuntergeflossen ist, aber in diesem Zusammenhang wäre zu erwähnen, daß Österreich in diesem Punkt die Rolle zu erfüllen hat, sich für den Beitritt Deutschlands zur Donau-Konvention stark zu machen.

Der letzte Punkt ist das Telekommunikationsgesetz. Es ist noch nicht sehr lange her, daß ich hier im Bundesrat zu Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, darüber gesprochen habe. Damals stand die Liberalisierung dieses Gesetzes auf der Tagesordnung, und wir haben schon damals dem Umstand Rechnung getragen, daß ein dritter Betreiber aller Wahrscheinlichkeit nach eine Konzession mit bundesweiter Geltung erhalten wird. – Er hat sie in der Zwischenzeit auch erhalten.

Wir sind zwar stolz darauf, daß wir das waldreichste Gebiet Europas sind, aber wir sollten doch auch dem Anliegen Rechnung tragen, daß wir unsere schönen Wälder nicht mit weiteren Masten spicken sollten! Die vorliegende Novelle regelt gewisse Voraussetzungen und hat – das ist der wahre Hintergrund – vor allem die Eindämmung des sogenannten Mastenwaldes zum Ziel.

Es hat in letzter Zeit in der Bevölkerung mangelnde Akzeptanz dafür gegeben, daß man bei der Anzahl der aufgestellten Masten die rechtliche Stellung der Anrainer nicht berücksichtigt hat, was oft zu großem Unmut in der Bevölkerung geführt hat.

Es fällt in diesem Bereich vieles in die Zuständigkeit der Landesgesetzgebung. Ich darf aber am Rande eines vermerken: Man kann nicht auf der einen Seite ständig schimpfen und kritisieren, daß der Empfang schlecht ist, wenn man sein Handy benützt, und auf der anderen Seite mit einer anderen Gruppe dagegen protestieren. Wenn es um die eigene Heimat und die schöne Landschaft geht, dann ist man gegen einen Mast, aber auf der anderen Seite ist man sehr wohl für einen Mast, wenn man den eigenen Kirchturm nicht mehr sieht, denn man will ja rund um die Uhr mit dem Handy im Auto unterwegs und überall erreichbar sein.

In diesem Sinne wird die ÖVP-Fraktion allen vier Gesetzesänderungen gerne ihre Zustimmung geben. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Meier. )

14.35

Präsident Alfred Gerstl: Zum Wort gelangt nun Herr Bundesrat Josef Pfeifer. Ich erteile ihm dieses.

14.35

Bundesrat Josef Pfeifer (SPÖ, Kärnten): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Auch ich darf – ohne jetzt alles zu wiederholen – feststellen, daß das derzeitige Amateurfunkgesetz sehr alt ist – ich meine damit: sehr, sehr alt, über 40 Jahre – und keineswegs mehr den Gegebenheiten entspricht.

Das neue Bundesgesetz betreffend den Amateurfunkdienst ist der neuen Technik angepaßt und hat eine wichtige Zielvorgabe, nämlich eine zeitgemäße Liberalisierung. Es trägt aber auch einer gestiegenen Zahl der Nutzer öffentlicher Einrichtungen, wie Feuerwehr, Rettungsdienst und dergleichen, Rechnung, und es geht auch um eine Verwaltungsvereinfachung durch Entfall des Zulassungsverfahrens zur Amateurfunkprüfung. 1971 gab es 1 500 bewilligte Amateurfunkstellen, derzeit gibt es rund 6 500 – Tendenz steigend.

Zum Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über die Regelung der Donauschiffahrt ist zu sagen, daß wir uns darüber freuen, daß mit der Bundesrepublik Deutschland ein Vertrag zustande gekommen ist, aber auch darüber, daß mit den Nachfolgestaaten der UdSSR beziehungsweise


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