Bundesrat Stenographisches Protokoll 647. Sitzung / Seite 102

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Es handelt sich dabei um die Neufassung alter Verordnungen, die auf die neuen technischen Gegebenheiten Rücksicht nehmen sollen, wobei künftige Anpassungen wieder im Verordnungswege erfolgen sollen. Interessant bei diesen Gesetzesvorlagen sind jedenfalls die unberücksichtigt gebliebenen Kritikpunkte des Justizministeriums, das sich mit Nachdruck dagegen ausspricht, das – unter Anführungszeichen, das ist ein Zitat – von "Gleichheitswidrigkeit" spricht und der Ansicht ist, daß Regelungen um die Handlungsfähigkeit systemwidrig seien.

Außerdem, sagt das Justizministerium, sei es nicht nachvollziehbar, warum man bei einem negativen Prüfungsergebnis kein negatives Funker-Zeugnis ausstellen will, gilt doch bei einem Durchfallen der Antrag als zurückgezogen.

Wir Freiheitlichen werden diesen Vorlagen zwar unsere Zustimmung erteilen, ich wollte es aber nicht verabsäumen, den Bundesrat auch auf die sehr wesentlichen Kritikpunkte des Justizministeriums in dieser Sache hinzuweisen.

Als nächstes möchte ich noch das Telekommunikationsgesetz ansprechen. Hier, Herr Minister, muß man schon feststellen, daß dieses bestehende Telekommunikationsgesetz oft mehr Rechtsunsicherheit als Rechtssicherheit schafft. Es sind vor allem die Betreibergesellschaften, die das monieren, aber ich erinnere auch an Äußerungen des zuständigen EU-Kommissars Martin Bangemann, der Österreich diesbezüglich schon einige Male gerügt hat.

Herr Minister, es ist nicht verständlich, warum man einem Netzbetreiber wie der Connect Austria das 1 800-Meter-Band zugesteht, de facto allein zur Nutzung zugesteht, und man dann die Bestimmungen wieder abändert und auch andere Betreiber auf diese Bandfrequenz zugreifen läßt. Es besteht ja derzeit ohnehin ein Rechsstreit mit der Connect Austria, man wird sehen, wie sich das Ganze in Zukunft gestalten wird.

Ich ersuche, so wie es auch der EU-Kommissar verlangt hat, in diesem Zukunftsbereich, der so wichtig ist, entsprechende Rechtssicherheit zu schaffen.

Konkret geht es bei der Änderung des Telekommunikationsgesetzes darum, daß nunmehr eine Verpflichtung für Handy-Netzbetreiber bestehen soll, sich gegenseitig die Sendemasten gegen Kostenersatz zur Verfügung zu stellen. Gleiches gilt auch für Starkstrommasten. Das war auch bisher schon der Fall, daß Handy-Betreiber A an Handy-Betreiber B mit dem Ersuchen, ihm den Masten ebenfalls zur Verfügung zu stellen, herantreten konnte – nur war Handy-Betreiber A bisher nicht verpflichtet, das zu tun. Nunmehr eröffnet man für den Konkurrenten die Möglichkeit, daß er darauf bestehen kann, gegen einen entsprechenden Kostenersatz Masten mit zu nützen.

Ich halte das schon für sehr sinnvoll, weil sonst, wie schon angesprochen, im Lande ein Mastenwald entsteht, sodaß wir die natürlichen Wälder vielleicht nicht mehr sehen, sondern nur mehr die Handy-Mastenwälder. Allerdings bedeutet das auch eine entsprechende Belastung für die Grundstückseigentümer, die schon Masten auf ihrem Grundstück haben, wenn weitere Antennenanlagen geduldet werden müssen, weil dadurch auch höhere Beanspruchungen der Grundstücke zu erwarten sein werden. Zum Beispiel werden bei Wartungsarbeiten eben mehrere Handy-Betreiber-Gesellschaften ihre Wartungstrupps zu diesen Masten hinschicken, was sicherlich eine größere Belastung des Grundstückes zur Folge haben wird.

Einen weiteren Punkt möchte ich noch ansprechen, der uns aus gesundheitlichen Gründen nicht unwesentlich erscheint. Berücksichtigt man nämlich die Gefahr der Strahlung bei der Konzentration solcher Antennen, so muß man sich fragen, inwieweit die Bevölkerung darüber aufgeklärt beziehungsweise davor geschützt ist, einer zu großen Strahlungsintensität ausgesetzt zu sein. Die physische Auswirkung dieser hochfrequenten elektromagnetischen Strahlung gibt es, das ist unbestritten bewiesen, der Grad der Gesundheitsschädlichkeit allerdings ist noch nicht klar. Es gibt Betreibergesellschaften, die Gutachten haben, die davon sprechen, daß die Strahlung weitgehend unschädlich wäre, es gibt aber auch andere Gutachten, die sehr wohl auf eine gewisse gesundheitsgefährdende Wirkung dieser elektromagnetischen Strahlung hinweisen.


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