Bundesrat Stenographisches Protokoll 647. Sitzung / Seite 114

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Erster Punkt, liebe Kolleginnen und Kollegen: Das ist zwar schon betont worden, ich möchte es aber betreffend diese Novelle zum Verbrechensopfergesetz nochmals und verstärkt tun. Es war Österreich als erstes europäisches Land, das bereits im Jahre 1972 ein derartiges Gesetz beschlossen und damit Pionierarbeit in Europa geleistet hat. Ich denke, daß diese Novelle die logische Weiterentwicklung des bestehenden Verbrechensopfergesetzes ist.

Zweiter Punkt: Das Thema psychotherapeutische Hilfe wurde schon mehrmals angesprochen. Meiner Ansicht nach ist jedoch wichtig, daß diese psychotherapeutische Hilfe nicht nur den Opfern zugute kommt, sondern auch den Hinterbliebenen.

Dritter Punkt, liebe Kolleginnen und Kollegen: In diesem Zusammenhang möchte ich besonders hervorheben, daß nicht das strafrechtliche Delikt, sondern das Strafausmaß ausschlaggebend ist.

In diesem Sinne, so glaube ich, ist dieser Gesetzentwurf eine sinnvolle Weiterentwicklung, eine Verbesserung des der heutigen Zeit nicht mehr angepaßten Verbrechensopfergesetzes. Daher kurz und bündig: Wir werden diesem Gesetzentwurf zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

15.37

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gemeldet ist die Frau Bundesminister. – Bitte.

15.37

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geschätzte Frau Präsidentin! Sehr geschätzte Damen und Herren! Erlauben Sie mir einige wenige Bemerkungen zu diesen Regierungsvorlagen und auch zu der Debatte. Da ich Ihren Redebeiträgen entnehmen konnte, daß das Verbrechensopfergesetz Ihre volle Zustimmung findet und mit dieser Zustimmung auch ein Spiegelbild jener Stellungnahmen gegeben ist, die wie wir bei der Begutachtung von allen Stellen bekommen haben, möchte ich gar nicht im Detail weiter darauf eingehen, Sie aber vielleicht doch über etwas informieren, von dem ich glaube – was auch in Ihren Debattenbeiträgen angesprochen wurde –, daß es wichtig ist, nämlich die Rolle der Psychiatrie in unserer gesamten Gesundheitsversorgung.

Sie konnten vielleicht den Medien entnehmen, daß wir in der Bundesstrukturkommission einen neuen Krankenanstaltenplan für das Jahr 1999 beschlossen haben und damit für die psychiatrische Versorgung in Österreich qualitativ deutliche Verbesserungen eingeleitet haben, weil die psychiatrische Behandlung in Zukunft in einer dezentraleren Form als bisher vorgenommen werden soll. In den einzelnen Kliniken, in den einzelnen Bereichen der Gesundheitsversorgung soll gleichwertig zu anderen Fachrichtungen nun auch die psychiatrische Betreuung für die Patienten weiterentwickelt und angeboten werden soll. Damit, so glaube ich, ist eine wesentliche qualitative Weiterentwicklung nach den neuesten medizinischen Erkenntnissen möglich. Das paßt zwar nicht ganz zu diesem Tagesordnungspunkt als solchem, aber ich glaube aufgrund der Aktualität doch zu diesem Thema, daher habe ich mir erlaubt, darauf Bezug zu nehmen.

Ich erlaube mir aber auch, mein Unverständnis darüber zum Ausdruck zu bringen, daß die beiden anderen Vorlagen nicht gleichermaßen Ihre Zustimmung finden konnten – auch wenn ich das natürlich zu respektieren habe. Es geht in beiden Fällen sowohl beim Bauarbeitenkoordinationsgesetz als auch beim ArbeitnehmerInnenschutzgesetz darum, die Arbeitnehmerschutzbestimmungen zu verbessern. Insbesondere in den Klein- und Mittelbetrieben ist es erforderlich, dafür zu sorgen, daß es zu keiner Zweiklassengesellschaft auf der Arbeitnehmerseite kommt und daß die Situation, wie Sie sie bei Klein- und Mittelbetrieben eben finden, mehr berücksichtigt wird, weil bei Großbetrieben andere Rahmenbedingungen, andere organisatorische sowie technische und auch von den Kapazitäten her andere Voraussetzungen gegeben sind.

Ich bin daher sehr froh, daß uns das gelungen ist. Es gab sehr intensive Verhandlungen mit den Sozialpartnern in Fachgebieten der Experten, um zu diesem Ergebnis zu kommen. Aber ich meine, wir haben genau das erreicht, was der politische Wille ist, und zwar daß für die Klein- und Mittelbetriebe ein zusätzliches attraktives Angebot entwickelt wurde, damit sie dem gesetzlichen Auftrag nachkommen können, für den Arbeitnehmerschutz, für ihre Mitarbeiterinnen und


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