Bundesrat Stenographisches Protokoll 647. Sitzung / Seite 149

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gründet war, zweitens wenn die Drittstaatsicherheit gegeben war – also das, was Gudenus und ich hier gerade miteinander besprochen haben – und drittens wenn ein klarer Fall nach dem Dublin-Abkommen vorlag, das heißt also, wenn jemand bereits in einem anderen europäischen Staat um Asyl angesucht hatte und dann gleichzeitig auch in Österreich.

Nur in diesen drei Fällen, meine Herren, ist diese verkürzte Berufungsfrist von zwei Tagen angewendet worden, und ich glaube, in diesen drei Fällen war es ohne Zweifel gerechtfertigt, weil das sowohl eine Rechtssicherheit für den Asylwerber als auch für die Behörden bedeutet hat. Ich kann Ihnen sagen, daß wir bei der Vielzahl von Asylwerbern, die wir haben, natürlich versuchen müssen, möglichst schnell Entscheidungen zu treffen, weil einerseits jeder Tag an Nichtentscheidung dem österreichischen Staat gewaltige finanzielle Kosten verursacht, aber andererseits jeder Tag der Nichtentscheidung auch menschlich für den Asylwerber nicht vertretbar ist.

Daher haben wir uns das sehr wohl überlegt, als wir diese Zwei-Tage-Frist eingeführt haben. Ich nehme zur Kenntnis, daß der Verfassungsgerichtshof eine andere Entscheidung getroffen hat, aber ich glaube, daß es richtig gewesen wäre, wenn man diese Zwei-Tage-Regelung beibehalten hätte.

Zu dem, was Herr Bundesrat Bösch gesagt hat: Es gibt mehr als eine Million Fremde in Österreich. Diese Ansicht kann ich nicht teilen. Sie haben gesagt, daß es Experten gibt, die das auch nachweisen. Faktum ist, daß wir an die 750 000 ausländische Mitbürger haben, davon ist ein nicht unbeträchtlicher Teil EU-Staatsbürger. Faktum ist, daß es ohne Zweifel eine gewisse Anzahl von Menschen gibt, die illegal in Österreich leben, weil sie keine gültige Aufenthaltsbewilligung haben. Ob das 5 000, 10 000, 100 000 sind, kann ich nicht sagen. Ich behaupte, daß das niemand feststellen kann, weil das Kaffeesudlesen ist.

Ich habe vorgestern ein Gespräch mit meinem deutschen Kollegen Schily geführt, der meint, daß es in Deutschland maximal 500 000 bis 600 000 Illegale sind. Wenn man bedenkt, daß Deutschland 80 Millionen Einwohner hat, und wenn man das auf Österreich umlegen würde, dann wäre Ihre Zahl von 300 000 ohne Zweifel weit überhöht. Ich gebe aber zu, daß wir einen gewissen Anteil an Illegalen haben, nicht sosehr Illegale, die unerkannt über die grüne Grenze gekommen sind, sondern das größte Problem, das ich sehe, besteht darin, daß sehr viele Menschen mit einem gültigen Touristenvisum nach Österreich kommen und nach drei oder vier Monaten – je nachdem, wie lange ihr Visum dauert und dann eben abgelaufen ist – nicht mehr in ihre Heimat zurückkehren, sondern eine beschränkte Zeit oder auch für länger noch in Österreich bleiben. Das ist der häufigste Fall, wieso sich Menschen illegal in Österreich aufhalten.

Das heißt, ich möchte diese Zahl von über einer Million Fremden in Österreich deutlich zurückweisen, weil ich der Ansicht bin, daß sie nicht stimmt. Höchstens, man rechnet die Touristen dazu; aber das ist etwas, was wir, so glaube ich, sehr wohl unterstützen und wollen: daß möglichst viele ausländische Staatsbürger nach Österreich kommen, um hier ihren Urlaub oder ihre Ferien zu genießen.

Erwähnen möchte ich auch noch – das ist mir auch sehr wichtig –, daß wir natürlich in den letzten Jahren eine sehr deutliche und starke Zuwanderung gehabt haben. Seit 1988 ist der Anteil der ausländischen Mitbürger um genau 397 000 gestiegen, das heißt, innerhalb von zehn Jahren haben wir nahezu 400 000 ausländische Mitbürger mehr gehabt. In diesem Zeitraum hat es auch fast 100 000 Einbürgerungen gegeben. Diese Zahlen sind richtig, zu diesen Zahlen ist es aber im wesentlichen in den Jahren 1989 bis 1995/96 gekommen.

Seit 1996 wird in Österreich die Zuwanderungsquote nur mehr sehr gering genützt, und die Zuwanderungsquote für das nächste Jahr, für das Jahr 1999, ist mit 8 700 denkbar gering. Diese Quote dient im wesentlichen Familienzusammenführungen und somit dem Abbau der langen Warteliste, die wir in diesem Bereich haben.

Wenn man die Abwanderung mitrechnet, wenn man die Todesfälle mitrechnet und wenn man die Einbürgerungen mitrechnen würde, dann hätten wir nicht nur ein Nullwachstum an ausländischen Mitbürgern, sondern wir werden wahrscheinlich im Jahre 1999 sogar einen geringfügigen Rückgang der Anzahl der ausländischen Mitbürger haben.


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