Bundesrat Stenographisches Protokoll 647. Sitzung / Seite 151

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Herr Bundesminister! Wir meinen, dieses Gesetz ist auf halbem Weg stehengeblieben. Wir wollen Ihnen mit unserer Argumentation durchaus behilflich sein und Ihnen sagen, daß man diese Materie auch in den angrenzenden Bereichen regeln muß. Ich weiß, daß Sie diesbezüglich keinen einfachen Stand haben! Sehen Sie unser Nein zu dieser Vorlage bitte auch in diesem Lichte! – Das war der eine Grund für meine Wortmeldung.

Der andere Grund ist die Ansicht des Kollegen Schaufler, der gar so sehr von der "Pax Americana" schwärmt. – Niemand hier will einen Diktator verteidigen, aber ich möchte betonen, wir in Europa, in Mitteleuropa haben unsere eigenen Demokratien aufgebaut und brauchen keine fremde Demokratie und keine ordnungspolizeiliche Weltmacht. Das war es, was Kollege Gudenus heute meinte. Mit Bomben wird man – auch wenn sie gegen Saddam Hussein gerichtet sind – Menschlichkeit und Gerechtigkeit nicht herstellen können, nehmen Sie das bitte zur Kenntnis! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Zwischenrufe bei der ÖVP.) Die Asylrechte, die Menschenrechte sollen nicht nur hier in Österreich Gültigkeit haben, sondern sollen auch im Irak Gültigkeit haben. – So war das gemeint! (Neuerlicher Beifall bei den Freiheitlichen.)

Es ist eine durchaus vielschichtigere Beurteilung der Politik notwendig. Europa ist eine wirtschaftliche Weltmacht, aber in der politischen Durchsetzungsmöglichkeit sind wir noch sehr mittelmäßig und orientieren uns mit spätkolonialen Demutsgesten an diesen oder jenen Bereichen. Das sollten wir uns abgewöhnen! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

18.24

Präsident Alfred Gerstl: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

23. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 26. November 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht geändert wird (924/A und 1483/NR sowie 5850/BR der Beilagen)

Präsident Alfred Gerstl: Wir gelangen nun zum 23. Punkt der Tagesordnung: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht geändert wird.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Ferdinand Gstöttner übernommen. Ich bitte um den Bericht.

Berichterstatter Ferdinand Gstöttner: Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen des Hohen Hauses! Der schriftliche Bericht liegt Ihnen vor, sodaß ich mich auf den Antrag beschränken kann.

Der Justizausschuß stellt nach Beratung der Vorlage am 15. Dezember 1998 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Präsident Alfred Gerstl: Ich danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite