Bundesrat Stenographisches Protokoll 647. Sitzung / Seite 154

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Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Dies ist auch nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

24. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 5. Dezember 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Mietrechtsgesetz geändert wird (958/A und 1529/NR sowie 5851/BR der Beilagen)

Präsident Alfred Gerstl: Wir gelangen nun zum 24. Punkt der Tagesordnung: Bundesgesetz, mit dem das Mietrechtsgesetz geändert wird.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Ferdinand Gstöttner übernommen. Ich bitte um den Bericht.

Berichterstatter Ferdinand Gstöttner: Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Der Bericht des Justizausschusses liegt Ihnen vor, wurde Ihnen zur Kenntnis gebracht, sodaß ich sogleich zum Antrag kommen darf.

Der Justizausschuß stellt nach Beratung der Vorlage am 15. Dezember 1998 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Präsident Alfred Gerstl: Ich danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Dr. Milan Linzer. Ich erteile ihm dieses.

18.34

Bundesrat Dr. Milan Linzer (ÖVP, Burgenland): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Hoher Bundesrat! Die Schlichtungsstellen sind eine bewährte Einrichtung beim Vollzug des Mietrechtes. Vor allem im städtischen Bereich sind sie eine spürbare Entlastung der Bezirksgerichte und der Gerichte schlechthin.

Die Verfahren sind nach den Vorschriften des AVG abzuwickeln, wobei auch eine Verweisung auf das Mietrecht beziehungsweise auf zivilprozessuale Regelungen statuiert und festgelegt ist.

Nun gibt es eine Novelle zum AVG. Nach § 82 AVG in der geltenden Fassung würde eine Derogationsregelung die Anwendbarkeit dieser zivilprozessualen Regelungen im Schlichtungsstellenverfahren gefährden. Um dies abzufangen, wurde nunmehr diese neue Novelle zum Mietengesetz geschaffen.

Als einer, der vor allem mit diversen Abrechnungen – zum Beispiel mit Abrechnungen der Betriebsausgaben bei Mietwohnungen und Mietwohnungshäusern – beschäftigt ist, wäre ich dankbar, wenn weitestgehende Regelungen im Mietengesetz getroffen worden wären. Ich muß aber feststellen, daß es diesbezüglich eine gewisse Rechtsunsicherheit in der Bevölkerung gibt.

Ich weiß, daß über diese Materie eine Arbeitsgruppe im Ministerium unter der Führung des Herrn Bundesministers getagt hat, und möchte Sie, Herr Bundesminister, daher bitten, uns vielleicht mit einigen kurzen Sätzen über die Ergebnisse dieser Gespräche zu berichten.

Meine Fraktion wird jedenfalls dieser Novelle gerne ihre Zustimmung geben. (Beifall bei der ÖVP.)

18.37


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