Bundesrat Stenographisches Protokoll 650. Sitzung / Seite 14

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Präsident Gottfried Jaud:  Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.

Bundesrätin Hedda Kainz (SPÖ, Oberösterreich): Meine Zusatzfrage schließt sich jetzt eigentlich zwangsläufig an, gerade auch auf den Hinweis bezogen, daß es die Kassenpatienten sind, denen diese Leistungen angeboten werden. Zielsetzung nach unserer Ansicht muß aber natürlich sein, daß alle, die Kassenpatienten sein wollen, diese Leistung auch in Anspruch nehmen können. Und deshalb meine Frage: Sind die Kassenambulatorien auch in der Lage, diesen Bedürfnissen Rechnung zu tragen? Sind sie entsprechend ausgerüstet oder besteht hier noch ein Nachholbedarf?

Präsident Gottfried Jaud: Bitte, Frau Bundesministerin.

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Geschätzte Frau Bundesrätin! Es wurde im Hauptverband der Österreichischen Sozialversicherung eine Arbeitsgruppe der Krankenkassen eingerichtet, die bereits im vergangenen Jahr die Grundlagen für die Umsetzung des gesetzlichen Auftrages erarbeitet hat. Und damit eben sichergestellt ist, daß die Leistungen den Versicherten angeboten werden können, wurde das Umsetzungskonzept am 14. Dezember des vergangenen Jahres im entsprechenden Gremium des Hauptverbandes verabschiedet, sodaß nun für alle Kassen die korrekten Unterlagen vorhanden sind, die Orientierungshilfen gegeben sind. Ich bin davon überzeugt, daß insbesondere unsere Gebietskrankenkassen in der bewährten Form im Rahmen ihres jeweiligen Versichertenstandes auch die Leistungen bieten werden, wie es für die Versicherten richtig ist.

Präsident Gottfried Jaud: Werden weitere Zusatzfragen gewünscht? – Bitte, Herr Bundesrat Engelbert Weilharter.

Bundesrat Engelbert Weilharter (Freiheitliche, Steiermark): Frau Bundesministerin! Wird sich aufgrund der Möglichkeit, daß Zahnambulatorien diese Leistungen im Bereich der festen Technik durchführen, der sogenannte Behandlungstourismus, speziell nach Ungarn und Slowenien, reduzieren?

Präsident Gottfried Jaud: Bitte, Frau Bundesministerin.

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Eine der wichtigen Zielsetzungen meiner Bemühungen durch diese gesetzliche Bestimmung war, zu erreichen, daß der Zahntourismus – und jetzt sehe ich ihn nicht nur nach dem Osten, sondern auch nach dem Westen – eingedämmt wird und dementsprechend die Leistungen der österreichischen Zahnärzte, aber auch der österreichischen Ambulatorien prioritär von den Versicherten in Anspruch genommen werden. Ich bin überzeugt davon, daß durch diese doch kostenregulierende Wirkung der nun bestehenden Vereinbarung der Zahntourismus eingeschränkt werden wird.

Präsident Gottfried Jaud: Werden weitere Zusatzfragen gewünscht? – Bitte, Herr Bundesrat Engelbert Schaufler.

Bundesrat Engelbert Schaufler (ÖVP, Niederösterreich): Frau Bundesministerin! Seit 1.1.1999 ist es den Zahnambulatorien erlaubt, unter gewissen Bedingungen feststehenden Zahnersatz zu erstellen. Diese Bedingung lautet auf Patienten mit ständigen medizinischen Indikationen sowie auf Patienten mit geringeren Einkommens- beziehungsweise Vermögensverhältnissen.

Ich entnehme den Medien eine Erklärung der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse, die lautet, daß jeder bei uns eine Krone bekommt, wenn sie nicht rein kosmetisch begründet ist.

Daher meine Frage: Was werden Sie als Aufsichtsbehörde unternehmen, um im Bereich der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse einen gesetzeskonformen Vollzug der Sozialversicherungsnovelle sicherzustellen, die eben ab 1.1.1999 in Kraft getreten ist?

Präsident Gottfried Jaud: Bitte, Frau Bundesministerin.


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