Bundesrat Stenographisches Protokoll 650. Sitzung / Seite 61

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welche Mängel in der Ausbildung für den Notfallsanitäter zum Teil noch herrschen. Es muß also unser gemeinsames Ziel sein, daß wir einen möglichst hohen Ausbildungsstand bei den ehrenamtlichen, aber vor allem bei den hauptberuflichen Mitarbeitern erreichen, um die Patientinnen und Patienten bestmöglich zu versorgen. Für die SPÖ ist der heutige Beschluß nur ein Vorgriff auf das Sanitätergesetz.

Hohes Haus! Ich bin davon überzeugt, daß die Verhandlungen für diesen wichtigen Reformschritt durch die Frau Bundesministerin zügig vorangetrieben werden, damit wir das Gesamtwerk in diesem Hause rasch diskutieren und beschließen können. Den heutigen Vorlagen werden die SPÖ-Bundesräte selbstverständlich zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

12.56

Präsident Gottfried Jaud: Des weiteren zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Ulrike Haunschmid. Ich erteile ihr dieses.

12.56

Bundesrätin Ulrike Haunschmid (Freiheitliche, Oberösterreich): Herr Präsident! Frau Ministerin! Meine Damen und Herren! Es hat sich der Koalitionsstreit, wie in vielen Verhandlungsgegenständen zwischen Rot und Schwarz, zum Beispiel über das Gesetz betreffend Sanitätshilfsdienste monatelang ausgedehnt. Ich glaube, es war ein Wetteifern, wer das Gesetz durchbringt. Wie üblich gibt einer nach. Aber auch wir Freiheitlichen werden diesem Dentistengesetz und dem Sanitätshilfsdienste-Gesetz unsere Zustimmung geben, wenngleich wir gerade beim Dentistengesetz zu bedenken geben, daß es nach dem Zahnmedizinstudiengesetz den Dentisten gar nicht mehr möglich gewesen wäre, den Titel Dentist zu führen, weil er den Beruf nur mehr als Zahnarzt ausüben kann.

Doch meinen wir, daß gewährleistet sein muß, daß der Patient bereits am Titel des Zahnbehandlers erkennen soll, ob es sich um einen Arzt mit einem kompletten Zahnmedizinstudium oder um einen Dentisten handelt. Nur mit einer kleinen Änderung im Gesetz, nämlich mit dem kleinen Wort "hat" vor "zu führen" – also "hat zu führen" Zahnarzt, Dentist –, wäre dem Genüge getan gewesen und der sogenannte I-Punkt auf die gesetzliche Titulierung gesetzt worden. Aber wie immer wurde eine logische Abänderungsbitte, weil sie eben von den Freiheitlichen gekommen ist, abgelehnt.

Wir Freiheitlichen sind aber der Meinung, daß der Konsument auch das Recht hat, von Gehilfen mit bester Ausbildung betreut zu werden. Bis jetzt wird ein Zahnarzthelfer oder ein Ordinationsgehilfe, der wohl einen sehr verantwortungsvollen Beruf ausübt, nur in Kursen mit rund 120 bis 130 Stunden ausgebildet. Es ist nicht nur der ausdrückliche Wunsch der Gesellschaft für Allgemeinmedizin, daß auch dieser Beruf einer besseren Ausbildung und eines eigenen Berufsstandes bedarf. Wir sprechen schon monatelang von der Lehrlingsproblematik und von steigender Frauenarbeitslosigkeit, aber wir sollten auch handeln, wenn wir einen "Systemgastronomen" für Mc-Donald schaffen können, weil dieser verspricht, 200 Lehrlingsplätze zu schaffen, während wir genau wissen, daß das alles andere als der Ruf einer gehobenen Gastronomie in die Welt hinaus ist. Es ist für mich unerklärlich, daß damit nicht daran gedacht wird, einem notwendigen Berufsstand jenen Stellenwert zu geben, der ihm gebührt. (Vizepräsident Weiss übernimmt den Vorsitz.)

Frau Ministerin! Trotz Ihrer Bemerkung, Sie hätten andere Prioritäten, und Sie hielten von diesem Lehrberuf nichts, mache ich Sie, meine Damen und Herren, darauf aufmerksam, daß Sie mit Ihrer Zustimmung zu dem Entschließungsantrag, den wir Freiheitlichen anschließend einbringen werden, dafür sorgen könnten, daß nicht nur für die Zahn- und Ordinationshilfe ein eigener Beruf mit einer soliden Berufsausbildung möglich wäre, daß wir schlagartig zirka 1 500 Lehrstellen schaffen könnten und daß wir Halbtagskräfte mobilisieren und Frauenarbeit schaffen könnten. Ich weise auch darauf hin, daß wir manchen Problemen wie mangelhafter Hygiene bei Instrumenten der Zahnmedizin, der Kieferchirurgie und so weiter vorbeugen könnten.


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