Bundesrat Stenographisches Protokoll 651. Sitzung / Seite 75

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Präsident Gottfried Jaud: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Dr. Michael Ludwig. Ich erteile ihm dieses.

13.25

Bundesrat Dr. Michael Ludwig (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Für uns Sozialdemokraten ist es von großer Be-deutung, daß die Bürgerinnen und Bürger möglichst einen optimalen Zugang zum Recht und zur Gerechtigkeit finden. Wir haben heute mit der Novelle zur Strafprozeßordnung bereits einen sehr wichtigen inhaltlichen Schritt und eine Verbesserung dieser Zugangsmöglichkeiten beschlossen, es sind aber auch die gesellschaftlich-organisatorischen Rahmenbedingungen zu schaffen, damit die Bürgerinnen und Bürger in optimaler Art und Weise zu ihrem Recht kommen können. Natürlich muß dabei auch in der Organisation der Bezirksgerichte immer wieder auf gesellschaftliche, politische, kommunalpolitische Rahmenbedingungen eingegangen werden.

Der vorliegende Entwurf befaßt sich mit einer Neuorganisierung der Bezirksgerichte in Wien. Für die Kolleginnen und Kollegen, die aus den Bundesländern kommen, möchte ich das kurz erläutern: Es sind insgesamt vier Bezirke betroffen, die beiden flächenmäßig größten Bezirke in Wien, die sich beide jenseits der Donau befinden, das sind die Bezirke Floridsdorf und Donaustadt, und dazu zwei Bezirke, die sich in einer speziellen Inselsituation zwischen Donau und Donaukanal befinden. Derzeit gibt es zwei Bezirksgerichte, nämlich das Bezirksgericht Floridsdorf, das die Bezirke 20 und 21 betreut, und das Bezirksgericht Donaustadt, das die beiden Bezirke 2 und 22 als Bezirksgericht betreut.

Die beiden Bezirke jenseits der Donau sind aufgrund der sehr starken Wohnbautätigkeit der Wiener Landesregierung zu sehr großen, dynamischen Bereichen mit einer ungeheuer stark anwachsenden Bezirksbevölkerung geworden. So waren beispielsweise in Floridsdorf im Jahre 1996 129 000 Einwohner verzeichnet. Wir prognostizieren für das Jahr 2021 einen Bevölkerungsstand von über 142 000 Floridsdorferinnen und Floridsdorfern; das ist eine Steigerung um 10 Prozent.

Diese Dynamik ist im zweiten Bezirk jenseits der Donau, nämlich in der Donaustadt, noch größer. In der Donaustadt gab es im Jahr 1996 127 000 Einwohnerinnen und Einwohner. Für das Jahr 2021 sind mehr als 178 000 Bewohnerinnen und Bewohner prognostiziert; das ist eine Steigerung um 39 Prozent.

Verbunden mit dieser explosionsartigen Zunahme der Bevölkerung ist davon auszugehen, daß auch die Fälle vor den Bezirksgerichten im Steigen begriffen sind, und dazu kommt, daß in beiden Bezirksgerichten jeweils noch ein anderer Bezirk, nämlich der 2. und der 20. Bezirk, mitzubetreuen ist.

Deshalb erachte ich es als eine sehr positive Entscheidung, daß man sich überlegt hat, wie anhand dieser Prognosen eine sinnvolle Organisierung der Bezirksgerichte in diesen Stadtteilen von Wien möglich ist. Man hat eine, wie ich meine, sehr intelligente Lösung getroffen, nämlich die beiden Bezirke, die eine nicht so starke Dynamik in der Bevölkerungsentwicklung haben, also die Bezirke 2 und 20, zur Betreuung in einem neugeschaffenen Bezirksgericht im 2. Bezirk zusammenzufassen und die beiden dynamisch wachsenden Bezirke Floridsdorf und Donaustadt mit einem jeweils eigenen Bezirksgericht zu betreuen.

Das ist, wie ich meine, auch deshalb notwendig, weil es im Bezirksgericht Floridsdorf bereits jetzt notwendig war, sich mit Containern zu behelfen, und sich dadurch die Zugänglichkeit zum Recht für den Bürger auch nicht gerade erleichtert. Ich denke, daß diese Vorlage deshalb zu unterstützen ist, und ich meine, daß auch die Standortsuche sehr gelungen war. Der neue Standort im 2. Bezirk, also der Ort, an dem das neugeschaffene Bezirksgericht Leopoldstadt eröffnet wird, befindet sich in der Trunnerstraße – für Wienerinnen und Wiener vielleicht bekannter als für die Kollegen aus den Bundesländern – und hat den Vorteil, daß es sich in


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