Bundesrat Stenographisches Protokoll 651. Sitzung / Seite 97

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Schauen wir uns an, wie die Lage heute ist! Jede dritte Ehe wird laut Statistik geschieden. Da kommen die Alleinerzieherinnen – in der Regel sind es Frauen – in den "Genuß" – unter Anführungszeichen –, alleine mit der Erziehung der Kinder fertig werden zu müssen.

In den meisten Fällen – das besagen wieder die Statistiken – ist es so, daß die Kinder zum Vater sehr wenig Kontakt haben. Das heißt, da fehlt in der Erziehung meistens, zumindest über einen kontinuierlichen Zeitraum hinweg, das Pendant. Der Gegenpol zur Mutter ist nun einmal der Vater, und dieser fehlt dann in vielen Fällen. Daher können wir auch nicht davon ausgehen, daß das soziale Verhalten in der Familie trainiert, gelehrt wird, sodaß die Kinder lernen, sozial miteinander umzugehen. (Bundesrat Thumpser: Wieso nicht?)  – Weil Sie die Familie seit 30 Jahren kaputtmachen! Sie haben nämlich diesen Zustand herbeigeführt. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Sie haben den Zustand zu verantworten, daß es ähnlich wie in kommunistischen Systemen ist. Die Kinder werden möglichst früh in der Kinderkrippe abgegeben, damit sie dem staatlichen Einfluß unterworfen sind. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Bundesrat Meier: Stimmt ja nicht!) Und das findet sich hier wieder. Genau das findet sich hier wieder. Wenn man sich die Gesetzesnovelle in ihren Einzelheiten anschaut, wird das Ganze auch nicht besser. (Zwischenrufe des Bundesrates Thumpser. )

§ 2 Abs. 4 sieht, was die Meldungen anlangt, vor, daß diese personenbezogen zu erfassen sind. – Das heißt, diese Meldungen werden auf die Person des Opfers abgestellt, aber nicht auf die des Täters. Das heißt weiter, daß ein Täter, der mehrere Delikte begeht, somit nicht erfaßbar ist. Es kann mir niemand "verkaufen", daß das den Opferschutz darstellt, den Sie auch immer wieder fordern. (Beifall bei den Freiheitlichen.) Daher ist es völlig klar, daß der Opferschutz nach wie vor unzulänglich geregelt ist und die Strafrechtspflege damit auch noch behindert wird.

In § 2 Abs. 4 – es geht noch weiter – wird den Bediensteten der Jugendämter, die keine oder nicht die entsprechend qualifizierte Ausbildung in den relevanten Gebieten aufweisen, jedoch die volle Verantwortung übertragen. Es ist wirklich frivol, zu sagen, daß unter dem Vorwand eines verbesserten Schutzes der Jugendlichen eine derartige Meldungsverpflichtung geschaffen werden soll, aber gleichzeitig wird die Verantwortung über den Gebrauch dieser Meldungen wieder bei den Bediensteten abgeladen. (Vizepräsidentin Haselbach übernimmt den Vorsitz.)

Was die Ausbildung oder die Qualitätskriterien für die Fachkräfte anlangt, so ist anzumerken, daß nirgends in diesem Gesetz genau steht, was man sich darunter vorstellt. Es steht nirgends, wie diese Qualifikationen in ihrer Struktur ausschauen sollen. Das bleibt den Ländern überlassen. Ich bin sehr für Föderalismus, aber ich glaube, man kann es auch zu weit treiben. Gerade in so sensiblen Fragen sind Strukturen und Anforderungsmerkmale, die dann allgemeingültig sind, ganz wesentlich. Das kann ruhig in einem etwas größeren Rahmen erfolgen, muß aber im Detail einzeln festlegbar sein. Ganz sicher kann man jedoch nicht nur sagen: Soll doch jeder machen, wie er glaubt, und dann schauen, wie er es will!

Noch ein weiterer Punkt: Ich streite nicht ab, daß die niederschwelligen Angebote wichtig sind, denn ich weiß es aus Gesprächen mit Sozialarbeitern, die meinen, daß das etwas ist, das sie brauchen, damit sie wenigstens ein bißchen aktionsfähig sind! Auch das sei gesagt, damit wir an diesem Gesetz nicht nur Negatives feststellen.

Aber folgendes muß ich anmerken – ich finde das wirklich empörend und eigentlich unerhört –: In Z 6 des § 21a ist festgelegt, welche Jugendlichen das betrifft, nämlich diejenigen, "die ihre Identität über erhöhte Gewaltbereitschaft wie Rechtsradikalismus definieren". Im Ausschuß konnte mir die zuständige Beamtin überhaupt nicht beweisen, daß das wirklich so ist, denn auf die Frage, ob es tatsächlich Rechtsradikale seien, die in solchen Gruppen organisiert sind, mußte sie sagen: Nein, das ist es nicht!

Gewaltbereite Jugendliche gibt es in allen Formen. Es ist eine Frechheit, zu behaupten, daß das Rechtsextremismus ist. Sie müssen uns, meine Damen und Herren, verstehen, weil uns das


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