Bundesrat Stenographisches Protokoll 653. Sitzung / Seite 67

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Thumpser, Trunk;

Winter, Wolfinger.

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6. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 24. März 1999 betreffend ein Bundesgesetz über die Zeichnung von zusätzlichen Kapitalanteilen im Rahmen der fünften allgemeinen Kapitalerhöhung der Afrikanischen Entwicklungsbank (1625 und 1673/NR sowie 5906/BR der Beilagen)

7. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 24. März 1999 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Kroatien über die Förderung und den Schutz von Investitionen (612 und 1667/NR sowie 5907/BR der Beilagen)

8. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 24. März 1999 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Chile über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen samt Protokoll (893 und 1668/NR sowie 5908/BR der Beilagen)

9. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 24. März 1999 betreffend eine Vereinbarung über die Interpretation bestimmter Artikel des zwischen der Republik Österreich und der Republik Paraguay am 13. August 1993 unterzeichneten Abkommens über die Förderung und den Schutz von Investitionen (1477 und 1669/NR sowie 5909/BR der Beilagen)

Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen nun zu den Punkten 6 bis 9 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem abgeführt wird.

Es sind dies:

ein Bundesgesetz über die Zeichnung von zusätzlichen Kapitalanteilen im Rahmen der fünften allgemeinen Kapitalerhöhung der Afrikanischen Entwicklungsbank,

ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Kroatien über die Förderung und den Schutz von Investitionen,

ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Chile über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen samt Protokoll sowie

eine Vereinbarung über die Interpretation bestimmter Artikel des zwischen der Republik Österreich und der Republik Paraguay am 13. August 1993 unterzeichneten Abkommens über die Förderung und den Schutz von Investitionen.

Die Berichterstattung über die Punkte 6 bis 9 hat Herr Bundesrat Mag. Harald Repar übernommen. – Bitte.

Berichterstatter Mag. Harald Repar: Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ich erstatte den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluß des Nationalrates vom 24. März 1999 betreffend ein Bundesgesetz über die Zeich


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