Bundesrat Stenographisches Protokoll 653. Sitzung / Seite 96

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Für die Immobilienmakler beispielsweise gibt es besondere Aufklärungspflichten. Wenn diese Pflichten nicht eingehalten werden, kommt es zu einer Minderung des Honoraranspruches. Das ist eine Regelung, die auch für Rechtsanwälte und Notare, wie ich meine, durchaus gangbar wäre.

Positiv bewerte ich die Treuhandschaften, die Ermächtigung durch Gesetz für die Rechtsanwaltskammer, und für begrüßenswert halte ich auch die gesetzliche Verankerung im Notariats-Berufsrechts-Änderungsgesetz.

Darüber hinaus müßten besondere Aufklärungs- und Informationspflichten im Gesetz festgelegt und das Kostenrecht generell neu diskutiert werden.

Sinnvoll wären weiters bundeseinheitliche Regelungen für die Abwicklung von Treuhandgeschäften. Eine Vertrauens-Schadensversicherung wäre aus Überlegungen des Konsumentenschutzrechtes in diesem Bereich sicher von großer Bedeutung.

Wenn die Herren Itzlinger und Jeannée auch Ausnahmen – ich möchte deutlich betonen: Ausnahmen – sind, so beeinflussen sie doch auch medial verstärkt das Vertrauen der Bevölkerung in die rechtsberatenden Berufe. Diese jetzt vorliegenden Gesetzesvorlagen sind Maßnahmen zur Verbesserung der Rechtssicherheit und stärken außerdem das Vertrauen der Bevölkerung in die Tätigkeit der klassischen rechtsberatenden Berufe.

Eine Verbesserung im Bereich des Konsumentenschutzes ist die deutliche Anhebung der Mindestversicherungssummen für die Berufshaftpflichtversicherung in der Rechtsanwalts- und Notariatsordnung. Diese Anhebung der Mindestversicherungssummen ist, wie ich meine, zum einen eine deutliche Verbesserung für den Konsumenten, andererseits aber auch ein Schutz des Rechtsanwaltes vor Entwicklungen, die für ihn nicht absehbar sind und für ihn auch zu großen wirtschaftlichen Problemen führen können.

Auch wenn sich die Tätigkeitsfelder von Notaren und Rechtsanwälten deutlich von anderen Dienstleistungsbereichen unterscheiden, ist auf die Qualität ihrer Dienstleistungen besonders zu achten. Die Bürger und Konsumenten erwarten Unabhängigkeit, Vertrauenswürdigkeit, hohe berufliche Leistung und Qualifikation.

Ich gebe Ihnen, Herr Dr. Böhm, sicherlich recht, wenn Sie meinen, daß die Ausbildung für Rechtsanwälte und Notare in Österreich sehr gut, allerdings auch sehr lang und sehr intensiv ist. Wir sind auf diesen hohen Ausbildungsstand zu Recht stolz und haben sicherlich auch Interesse daran, diese sehr hohe Qualität im Bereich der Berufsausbildung zu halten.

Innerhalb der Europäischen Union gibt es allerdings große Unterschiede in der beruflichen Ausbildung, vor allem im Hinblick auf die Niederlassungsfreiheit. In der Europäischen Union wird es zweifellos auch zu einer Harmonisierung der Ausbildungsanforderungen kommen müssen. – Nicht zu einer Nivellierung, Herr Dr. Böhm, diesbezüglich teile ich Ihre Befürchtungen nicht ganz (Bundesrat Dr. Böhm: Ich fürchte es aber! Ich wünsche es nicht, aber ich befürchte es!), aber sicher zu einer Harmonisierung auf einem, wie ich hoffe, doch möglichst hohen Niveau.

Die Initiativen, die Sie, Herr Bundesminister, auch im Rahmen der österreichischen EU-Präsidentschaft in diesem Bereich gesetzt haben, waren zweifellos sehr wichtige Impulse, und ich bin überzeugt davon, daß auch in der nächsten Zeit diese Initiativen zur Harmonisierung der beruflichen Ausbildung auch in der Europäischen Union Platz greifen werden.

Die vorliegenden Gesetzentwürfe sind notwendige Schritte in Richtung Verbesserung der Berufsrechte von Rechtsanwälten und Notaren, und wir Sozialdemokraten werden deshalb gegen diese Vorlagen auch keinen Einspruch erheben. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

15.04

Präsident Gottfried Jaud: Des weiteren zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek. Ich erteile ihm dieses.


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