Bundesrat Stenographisches Protokoll 653. Sitzung / Seite 136

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Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 24. März 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Firmenbuchgesetz geändert wird.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

20. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 25. März 1999 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Slowakischen Republik betreffend die Änderung des Abkommens über die Regelung des Grenzüberganges der Eisenbahnen vom 22. September 1962 in der Fassung des Abkommens vom 3. Jänner 1967 und des Notenwechsels vom 22. Dezember 1993 und vom 14. Jänner 1994 (1654/NR sowie 5920/BR der Beilagen)

Präsident Gottfried Jaud: Wir gelangen nun zum 20. Punkt der Tagesordnung: Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Slowakischen Republik betreffend die Änderung des Abkommens über die Regelung des Grenzüberganges der Eisenbahnen vom 22. September 1962 in der Fassung des Abkommens vom 3. Jänner 1967 und des Notenwechsels vom 22. Dezember 1993 und vom 14. Jänner 1994.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Dr. André d'Aron übernommen. Ich bitte um den Bericht.

Berichterstatter Dr. André d'Aron: Durch die Errichtung eines neuen Eisenbahngrenzüberganges zur Slowakischen Republik bei Kittsee ergibt sich die Notwendigkeit, das bestehende Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Slowakischen Republik über die Regelung des Grenzüberganges der Eisenbahnen um diesen Übergang zu ergänzen.

Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd und gesetzesergänzend, enthält aber keine verfassungsändernden Bestimmungen.

Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG ist nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.

Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen im Sinne des Artikels 50 Abs. 2 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.

Der Ausschuß für Wissenschaft und Verkehr stellt nach Beratung der Vorlage am 13. April 1999 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Präsident Gottfried Jaud: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Ferdinand Gstöttner. Ich erteile es ihm.

18.20

Bundesrat Ferdinand Gstöttner (SPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Die Eisenbahnverbindung Wien–Bratislava bestand schon in der k. u. k. Zeit. Während der Jahre des Eisernen Vorhangs waren die Grenzen gesperrt und damit die Geleise sozusagen tot. Mit der Grenzöffnung bekam diese


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