Bundesrat Stenographisches Protokoll 657. Sitzung / Seite 119

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"§ 1 (3) Jedermann hat, soweit ihn betreffende personenbezogene Daten zur automationsunterstützten Verarbeitung oder zur Verarbeitung in manuell, dh. ohne Automationsunterstützung geführten Dateien bestimmt sind, nach Maßgabe gesetzlicher Bestimmungen 1. das Recht auf Auskunft darüber, wer welche Daten über ihn verarbeitet, woher die Daten stammen, und wozu sie verwendet werden, insbesondere auch, an wen sie übermittelt werden; 2. das Recht auf Richtigstellung unrichtiger Daten und das Recht auf Löschung unzulässigerweise verarbeiteter Daten."

Geschätzte Damen und Herren! Ich glaube, daß dieser § 1 des Grundrechtes für uns alle, aber letztendlich auch für den Schutz der Bevölkerung einer der wichtigsten Punkte im neuen Datenschutzgesetz ist. Ich glaube, daß diese Gesetzesvorlage im speziellen – wie schon erwähnt: Artikel 1 der Verfassungsbestimmung mit dem Grundrecht auf Datenschutz – ganz wesentlich dem Schutzbedürfnis des einzelnen Bürgers dient und daß die sensiblen Daten besonders geschützt werden. Ich glaube, daß wir mit diesem Datenschutzgesetz einen großen Schritt in die richtige Richtung machen und daß wir uns sehr wohl dem Standard der Informationsgesellschaft auf europäischer Ebene anschließen.

Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Umgang mit sensiblen Daten erfordert klare Richtlinien für alle Betroffenen – diese werden hiermit gegeben –, damit nicht, wie schon so oft passiert, zum 25. Mal der Gewinner eines Versandhauses gekürt wird, ohne daß er weiß, woher die Daten stammen – ich muß ehrlich sagen, daß sich bei mir auf dem Dachboden solche Gewinne stapeln, so viele sind es mittlerweile geworden –, aber auch, damit solche Auswüchse, wie sie vor geraumer Zeit in Salzburg geschehen sind – ich erinnere an den unlauteren Gebrauch von Daten der Salzburger Landesregierung –, hoffentlich nicht mehr vorkommen.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Deshalb werden wir Sozialdemokraten diesen Gesetzentwürfen zustimmen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

15.37

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Hummer. – Bitte.

15.37

Bundesrat Dr. Günther Hummer (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Hoher Bundesrat! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gesetze sind nicht nur Regelwerke, sondern Gesetze sind auch Spiegelbild der Zeit, in der wir leben, und Spiegelbild der Gesellschaft. Das gilt in spezieller Weise für die vorliegenden Gesetzentwürfe eines Datenschutzgesetzes 2000 und eines Bundesstatistikgesetzes 2000.

Das Datenschutzgesetz realisiert eine EU-Richtlinie und manifestiert damit wieder einmal die Tatsache, die heute schon erwähnt wurde: daß vieles von dem, was wir in diesem Hohen Hause machen, eigentlich nicht mehr "Gesetze schöpfen", sondern "Gesetze durchführen" bedeutet.

Daten zur Verfügung zu haben ist für unsere moderne, vernetzte, globalisierte Wirtschaft von eminenter und grundlegender Bedeutung. Ein moderner Staat wäre ohne zeitgemäße Datenbanken und Statistiken nicht mehr zu verwalten und nicht mehr zu regieren. Deshalb wächst auch ständig das Interesse von Wirtschaft und Verwaltung an Daten und deren Anwendung, Verwertung und Übermittlung. Der Betroffene, der Träger des Datums oder der Daten, sieht sich demnach einer ständig wachsenden Zahl von Interessierten und Interessen gegenüber.

Der vorliegende Entwurf eines Datenschutzgesetzes schafft ein System des Rechtsschutzes, das der Zeitentwicklung Rechnung trägt, läßt aber dennoch in einer Fülle unbestimmter Gesetzesbegriffe spüren, wie schwer es heute ist, einen zeitgemäßen Ausgleich zwischen berechtigten öffentlichen und privaten Interessen einerseits und dem subjektiven Recht auf Schutz der eigenen Daten zu finden.

Es verdient Lob, daß man darauf verzichtet hat, der EU-Richtlinie mit einer Novelle zum geltenden Datenschutzgesetz 1978 Rechnung zu tragen, und einen Gesetzentwurf aus einem Guß vorgelegt hat. Auch das Inhaltsverzeichnis und damit die Übersichtlichkeit tun wohl.


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