Bundesrat Stenographisches Protokoll 657. Sitzung / Seite 247

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Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Ich bitte weiters jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den Beschluß des Nationalrates, gemäß Artikel 50 Abs. 2 B-VG den gegenständlichen Staatsvertrag durch die Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag ist somit angenommen.

49. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 15. Juli 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Telekommunikationsgesetz geändert wird (2064/NR sowie 6068/BR der Beilagen)

Vizepräsident Dr. Milan Linzer: Wir gelangen nun zum 49. Punkt der Tagesordnung: Bundesgesetz, mit dem das Telekommunikationsgesetz geändert wird.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Ferdinand Gstöttner übernommen. Ich bitte um den Bericht.

Berichterstatter Ferdinand Gstöttner: Herr Präsident! Herr Bundesminister! Der Bericht liegt schriftlich vor, ich darf daher den Antrag verlesen.

Der Justizausschuß stellt nach Beratung der Vorlage am 27. Juli 1999 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Dr. Milan Linzer: Danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Ing. Peter Polleruhs.

12.16

Bundesrat Ing. Peter Polleruhs (ÖVP, Steiermark): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Bereits bisher war im Telekommunikationsgesetz über die Rechtsordnung verankert, daß verhindert werden soll, daß man ungebetene Werbeanrufe oder meterlange Werbefaxe, die man nicht bestellt hat, bekommt. Es war daher nicht nur naheliegend, sondern sogar selbstverständlich, daß diese Bestimmung auch gegen ungebetene Werbung für E-Mails zur Anwendung kommen sollte. Im Nationalrat haben sich alle fünf Fraktionen dafür ausgesprochen, da sicherlich niemand ein Interesse daran haben kann, daß private E-Mail-Adressen für Werbezwecke mißbraucht werden, sodaß man zuerst einmal die ungebetene Werbung aussortieren muß, bis man vielleicht eine wichtige Nachricht lesen kann.

Wir alle wissen, daß Werbung für gewisse Bereiche unerläßlich und ein bedeutender Wirtschaftsfaktor ist. Werbung ist im Internet zulässig, aber private E-Mail-Adressen sollten vor ungebetenem Zugriff geschützt werden.

Das Bundesgesetz wird daher wie folgt geändert: Die Zusendung einer elektronischen Post als Massensendung oder zu Werbezwecken bedarf der vorherigen jederzeit widerruflichen Zustimmung des Empfängers.

Seitens der ÖVP-Fraktion wird dieser Änderung gerne die Zustimmung gegeben. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der ÖVP.)

12.17


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