Bundesrat Stenographisches Protokoll 657. Sitzung / Seite 258

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anderes bringt die Regierungsvorlage mit sich! (Heiterkeit bei der ÖVP. – Bundesrat Bieringer: Hört, hört! – Ruf bei der ÖVP: Das ist eine Offenbarung!)

Damit noch nicht genug: Am 19. September 1997 haben die Abgeordneten Dr. Krüger und Kollegen – allesamt der freiheitlichen Nationalratsfraktion angehörend – im Nationalrat einen Entschließungsantrag eingebracht: "Die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten wird ... aufgefordert: – unbeschadet geltender naturschutz-, baumschutz-, landschaftsschutz- und forstgesetzlicher Regelungen für historische Gärten, Parkanlagen, Alleen und dergleichen Anlagen und Elemente der gestalteten Natur per Ministerialentwurf zum Denkmalschutzgesetz auch denkmalschutzrechtliche Vorkehrungen zu treffen". – Nichts anderes geschieht mit diesem Gesetzesbeschluß! (Bundesrat Ing. Scheuch: Zuwenig weitgehend!)

Und dem Ganzen noch die Krone aufsetzend: Sie selbst – die Bundesräte Ram, Universitätsprofessor Böhm, Mag. Gudenus und Mühlwerth – haben erst am 19. Februar dieses Jahres hier einen Entschließungsantrag eingebracht, der sich im wesentlichen mit demjenigen, den Ihre Kollegen im Nationalrat eingebracht hatten, deckt und in dem mit denselben Worten denkmalschutzrechtliche Vorkehrungen gefordert werden.

So weit sind Sie also gar nicht vom Länderstandpunkt entfernt, wenn Sie ihn an Ihren eigenen Aussagen messen und nicht an dem, was Ihnen heute politisch zweckmäßig erscheint. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

Das letztlich bestehende Einverständnis der Länder – nicht zuletzt unter Berücksichtigung dessen, was auch die FPÖ als ihre Forderung artikuliert hatte (Bundesrat Ing. Polleruhs  – in Richtung Freiheitliche –: Das ist von eurer Fraktion! Hört gut zu!)  – gilt umso mehr, als die Zuständigkeit für den Denkmalschutz insgesamt zwischen Bund und Ländern weiterhin Verhandlungsgegenstand einer umfassenden Neuordnung der Wahrnehmung staatlicher Aufgaben bleiben wird.

Das ergibt sich nicht zuletzt daraus, daß der Denkmalschutz in dem von Klubobmann Kostelka 1997 vorgelegten Konzept für eine tiefgreifende Bundesstaatsreform künftig ausdrücklich als Länderzuständigkeit vorgesehen ist. Genauso, wie es tatsächlich sehr gute Gründe dafür gibt, gibt es natürlich auch einen guten Grund dafür, Zersplitterungen in der Aufgabenwahrnehmung möglichst zu vermeiden.

Mit der Zustimmung zum heute vorliegenden Gesetzesbeschluß tragen die Länder – durchaus im Sinne einer Vorleistung – diesem Gesichtspunkt Rechnung. (Beifall bei der ÖVP.)

13.04

Vizepräsident Dr. Milan Linzer: Weiters zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Mag. John Gudenus. Ich erteile es ihm.

13.04

Bundesrat Mag. John Gudenus (Freiheitliche, Wien): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! An der Novelle zum Denkmalschutzgesetz, die wir heute behandeln, sind einige Informationen bemerkenswert, die wir im Ausschuß, aber auch jetzt, während der Sitzung, vom hochverehrten Herrn Kollegen Professor Konecny erhielten. Bemerkenswert ist die große Anzahl von Objekten, die im Laufe der Zeit unter Denkmalschutz gestellt werden sollen oder auch jetzt schon gestellt sind. Es werden ungefähr 30 000 sein.

Meine Damen und Herren! Wenn man sich aber anhört, welche Mittel zur Verfügung stehen – ich glaube, mich an die Ausschußsitzung so zu erinnern, daß es 170 oder 180 Millionen Schilling per anno sind –, dann weiß man, daß auf das einzelne Objekt rund 5 000 bis 6 000 S entfallen. Ich halte schon aus diesem Grund dieses Gesetz eigentlich für ein sittenwidriges Gesetz, weil damit etwas versprochen und erwartet wird, was nicht eingehalten werden kann.

Jetzt spreche ich Herrn Kollegen Maier von der ÖVP an. Er hat gestern in einer Diskussion über ein anderes Thema das Wort "Solidarität" so oft in den Mund genommen wie ein Sünder das "Amen". Verwenden Sie das Wort Solidarität ... (Bundesrat Dr. Maier: Da gehe ich schon lieber


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