Bundesrat Stenographisches Protokoll 658. Sitzung / Seite 25

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Wenn heute der Vorarlberger Landeshauptmann gesagt hat, dass zusätzliche Belastungen für die Bürger, Unternehmen, Länder und Gemeinden grundsätzlich zu vermeiden sind, so möchte ich das nochmals verstärken. Es ist ein starkes Anliegen von mir – ich habe diese Forderung schon mehrmals im Bundesrat erhoben –, dass erstens verständlichere Gesetzestexte gemacht werden, zweitens auch die Kostenberechnung für die Wirtschaft und für die Bevölkerung eingeführt wird und drittens die Regierungsvorlagen überprüft werden, ob sie in der Praxis durchführbar sind. Dies bringt meiner persönlichen Überzeugung nach automatisch weniger und verständlichere Gesetze mit sich, was wir alle uns wohl wünschen.

Diese Forderung wird auch immer wieder von der Wirtschaft und von der Bevölkerung erhoben. Aus dem Bericht der Volksanwaltschaft, den wir heute im Bundesrat noch behandeln werden, ist auch dies deutlich ersichtlich. Die Kostenberechnung für Gesetze für den Bund ist nach § 14 Bundeshaushaltsgesetz geregelt. Darin heißt es – ich zitiere –: Es ist jedem Entwurf für ein Bundesgesetz oder für eine Verordnung des Bundesministeriums, in dessen Wirkungsbereich der Entwurf ausgearbeitet wurde, eine Kostenberechnung anzufügen.

Ich persönlich habe in den Ausschüssen des Bundesrates bei verschiedenen Regierungsvorlagen öfters reklamiert, wenn die Kostenberechnung gefehlt hat oder mangelhaft war.

Die Kostenberechnung für die Länder und Gemeinden wird neben anderem durch den Konsultationsmechanismus aus dem Jahre 1997 geregelt. Dies ist also die Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern, die in der Praxis schon konkrete und positive Auswirkungen hat und wonach es nicht mehr möglich ist, vom Bund Gesetze zu beschließen, die dann die Länder oder Gemeinden ausführen müssen, ohne deren Zustimmung; aber auch umgekehrt. Kurz gesagt: Wer anschafft, zahlt. Dies gilt für den Bund, aber auch für die Länder.

Was die Bundesstaatsreform und den Finanzausgleich betrifft, so finde ich es äußerst bedenklich, dass die Unterschrift eines Bundeskanzlers Vranitzky praktisch nichts wert war. Wie wäre es sonst möglich, dass – wie der Landeshauptmann und mein Vorredner Bundesrat Klubobmann Bieringer schon gesagt haben – die Bundesstaatsreform bis heute, also sieben Jahre nach dieser Unterschrift, noch nicht umgesetzt worden ist?

Der Bund sollte endlich einsehen, dass es wichtig ist, dass die Länder und Gemeinden stark und gesund sind. Das Subsidiaritätsprinzip hat nach wie vor kaum Gültigkeit. Subsidiarität heißt ja, dass kleine Einheiten das machen, was sie machen können, und übergeordnete Einheiten den Rest regeln: das, was notwendig ist und was kleine Einheiten nicht machen können. Ein Bundesstaat ist auch nur so gut, wie die einzelnen Bundesländer gut sind, und ihm geht es auch nur gut, wenn es den einzelnen Bundesländern gut geht. Es muss daher im Interesse des Bundes liegen, dass kleine Einheiten gesund sind. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

Das bedeutet auch, dass kleine Einheiten Verantwortung übertragen bekommen, aber auch die finanziellen Mittel dazu erhalten. Es geht nicht an, dass der Bund zwar bereit ist, Verantwortung abzugeben, aber die dafür erforderlichen finanziellen Mittel nicht beisteuern will.

Herr Landeshauptmann! Sie haben auch die Neuregelung der Krankenanstalten-Finanzierung angesprochen. Ich denke, da werden leider nur die Fortschritte der herkömmlichen Medizin berücksichtigt, kaum aber alternative oder ganzheitliche Medizin wie Homöopathie und so weiter. Obwohl sich viele Menschen in diesem Land bereits dieser Alternativen bedienen und die Kosten dafür selbst erstatten, tun es die Krankenversicherungsanstalten leider kaum. Da hinken wir als Staat oft neuen Erkenntnissen nach. Ich denke, wir müssten hier ganz dringend unsere Gesetze ändern, damit auch alternative Medizin oder ganzheitliche Medizin in Krankenanstalten involviert ist und auch vom Staat bezahlt wird.

Wenn die Landeshauptleutekonferenz die Berücksichtigung regionaler Interessen fordert, so kann ich das nur wärmstens unterstützen. Gerade durch meine Tätigkeit im Bundesrat habe ich erkannt, wie verschieden die einzelnen Bundesländer in Österreich sind und wie individuell sie behandelt gehören, aber auch, wie wichtig es ist, auf die regionalen Interessen Rücksicht zu nehmen, damit es der Bevölkerung gut geht. Dies ist auch eine wesentliche Aufgabe für uns als


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