Bundesrat Stenographisches Protokoll 660. Sitzung / Seite 15

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Berichterstatterin Johanna Schicker: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates wurde als Initiativantrag der Abgeordneten zum Nationalrat Verzetnitsch, Dr. Feurstein und Genossen am 15. Dezember 1999 im Nationalrat eingebracht.

Der Eintritt in Maßnahmen der Einrichtung für die Lebens- und Genussmittelbranche (Stiftung "Aufleb") kann nach geltendem Recht nur bis 31. Dezember 1999 erfolgen. Im Jahr 2000 ist jedoch noch mit Auswirkungen des EU-Beitrittes auf die Lebens- und Genussmittelbranche zu rechnen. Es soll daher der Eintritt in Maßnahmen der Einrichtung für die Lebens- und Genussmittelbranche noch bis 31. Dezember 2000 möglich sein. Dadurch soll jedoch keine Verlängerung der Einrichtung für die Lebens- und Genussmittelbranche eintreten, welche wie geplant mit Ende des Jahres 2003 beendet werden soll.

Durch Qualifizierungsmaßnahmen in Form einer Arbeitsstiftung wird die Arbeitslosigkeit der betroffenen Arbeitnehmer wirksam bekämpft. Zudem erhöhen diese Maßnahmen die Attraktivität des Beschäftigungsstandortes Österreich.

Die Arbeitsstiftung "Aufleb" wurde als "Best Practice"-Projekt in der EU anerkannt. Im Rahmen der Stiftung wurden bisher ArbeitnehmerInnen aus 1 275 verschiedenen Betrieben betreut. Die Vermittlungsquote beträgt 87 Prozent. Stichproben haben die Nachhaltigkeit der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt bestätigt. Der über die vorhandenen Mittel der Einrichtung hinausgehende Finanzierungsbedarf soll daher durch Fördermittel des Arbeitsmarktservice gedeckt werden.

Der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales stellt nach Beratung der Vorlage am 1. Februar 2000 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Schaufler. – Bitte.

9.52

Bundesrat Engelbert Schaufler (ÖVP, Niederösterreich): Geschätzte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Verehrte Damen! Geschätzte Herren! Hohes Haus! Bei dieser Gesetzesvorlage geht es an und für sich nicht um eine Verlängerung der so genannten Aufleb-Stiftung, sondern um eine Erweiterung der Eintrittsmöglichkeit um ein Jahr.

Ein bisschen zurück zu den Ursprüngen dieser Stiftung: Es war klar, dass mit dem Beitritt zur Europäischen Union eine Branche in Österreich besondere Schwierigkeiten haben wird, und zwar der Nahrungs- und Genussmittelbereich. Das war von vornherein klar.

Man hat also diese Stiftung beschlossen, und zwar in sozialpartnerschaftlicher Manier, der Österreich insgesamt sehr viel verdankt. Ich wollte diese in der Vergangenheit nicht missen, dies aber auch in Zukunft nicht tun. Sozialpartnerschaft ist doch eine der Möglichkeiten, die natürlich gewachsenen Interessengegensätze zu überbrücken und am Verhandlungstisch zu Erfolgen für beide Seiten zu gelangen. Ich meine – da stehe ich etwas im Gegensatz zu einem der Vorredner, nämlich Kollegen Prähauser –, dass man sich zu allen Kammern bekennen muss, nicht nur zu einer. Es nützt nichts, wenn ich sage, die Wirtschaft ist gut organisiert über Kammern oder die Arbeitnehmerschaft ist gut organisiert, ich brauche einen Gesprächspartner auf der anderen Seite des Tisches. (Bundesrat Prähauser: Herr Kollege! Das habe ich gar nicht gesagt! Wir stehen zu beiden Kammern! Die andere ist Ihr Problem!)

Ich konnte genug Erfahrung sammeln – gerade im Bereich der Gewerkschaft der Arbeiter in der Land- und Forstwirtschaft, die dann mit der Gewerkschaft der Lebens- und Genussmittelarbeiter fusioniert wurde und heute Gewerkschaft Agrar-Nahrung-Genuss heißt, mit den jungen Demokratien und deren Vertreter im Osten, die uns immer wieder gefragt haben, wie wir das bei


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