Bundesrat Stenographisches Protokoll 666. Sitzung / Seite 71

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nen und Kollegen im Anfangsstadium 5 000 und in der Endphase mehr als 9 000 Kolleginnen und Kollegen pro Jahr in die Arbeitslosigkeit gedrängt werden.

Das Vorhaben der Regierung, die zwischen 23. Mai und 1. Juni dieses Jahres gestellten Anträge von 55- bis 57-jährigen Männern auf Zuerkennung einer vorzeitigen Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit generell nicht zu erledigen, steht – das sei hier deutlich gesagt – im Widerspruch zum EU-Recht. Als Interessenvertreter kann ich den davon betroffenen Kollegen nur empfehlen, sich gegen diese Vorgangsweise zu wehren, denn es wäre rechtswidrig, müssten die Pensionsversicherungen Anträge auf Frühpension wegen geminderter Erwerbsfähigkeit im Auftrag dieser FPÖ-ÖVP-Bundesregierung liegen lassen.

Gesundheitlich beeinträchtigten Arbeitnehmern, die ihr Leben lang gearbeitet haben, darf nicht verweigert werden, dass sie das für sie geltende Recht in Anspruch nehmen! Auch für diese Menschen müssen rechtsstaatliche Regelungen gelten. Auf Anträge muss es einen Bescheid geben, es muss ein Bescheid ausgestellt werden. Dieses Recht darf auch diese Regierung nicht verweigern!

Nun vielleicht noch einige Anmerkungen zu dem auch zur Diskussion stehenden Sozialversicherungs-Änderungsgesetz: Darin geht es dieser Bundesregierung nicht um die Demokratisierung der Einrichtungen, der Gremien der Sozialversicherungsträger. Sie wollen, besser gesagt: wollten, die Sozialdemokraten aus diesen Gremien entfernen. Die Österreichische Volkspartei und die Freiheitliche Partei wollten sich über Gebühr hineinreklamieren. Aber die Arbeiterkammerwahlen haben ein sehr deutliches Ergebnis erbracht, und so wurde das eine oder andere Ansinnen der Österreichischen Volkspartei und der Freiheitlichen Partei zunichte.

Es gibt in diesem Saal den einen oder anderen Kollegen, der sich bei der Arbeiterkammerwahl in Wien zur Wahl gestellt und eine fürchterliche Niederlage erlitten hat. Damit meine ich nicht die Österreichische Volkspartei, aber der Betroffene weiß das ohnehin. Ich gehöre nicht zu jenen, die Personen, die so schwer vom Schicksal getroffen sind, auch noch öffentlich plakatieren. (Heiterkeit.) Das ist nicht mein Stil, auch im Umgang mit politischen Gegnern, das sei hier angemerkt. (Bundesrat Dr. Böhm: Er wird es überleben! – Bundesrat Dr. d′Aron: Ja, ich glaube auch!) Der alleinige Grund dafür, warum diese Gremien von der Aufsichtsbehörde abgesetzt und neu bestellt werden sollten, obwohl sie erst zu Beginn des Jahres neu bestellt wurden und bereits ein halbes Jahr im Amt sind, ist leicht zu eruieren.

Meine sehr geehrten Damen und Herren von den Regierungsparteien! Sie gehen aber nicht mit allen Selbstverwaltungskörpern gleich um, denn Sie haben ohne Erklärung – oder haben Sie es vergessen? – die Beamtenversicherung ausgenommen. Es steht daher für uns Sozialdemokraten eindeutig fest, dass Sie bei den von Ihnen veranlassten Veränderungen in den Sozialversicherungsgremien keine Gleichbehandlung anstreben. Ich darf Ihnen hier klar und unmissverständlich sagen, dass Ihr Verhalten, meine sehr geehrten Damen und Herren der Freiheitlichen Partei und der Österreichischen Volkspartei, demokratiepolitisch und auch verfassungsrechtlich sehr bedenklich ist! (Widerspruch bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)  – Ich weiß, dass es Ihnen nicht recht ist, wenn das den Kolleginnen und Kollegen mitgeteilt und auch in der Öffentlichkeit kundgetan wird. (Bundesrat Dr. Aspöck: Wenn es so wäre, wäre es nur ein Ausgleich für Ihre ...!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf daher seitens der sozialdemokratischen Fraktion folgenden Antrag einbringen:

Antrag

der Bundesräte Professor Albrecht Konecny, Karl Drochter und GenossInnen

Die unterzeichneten Bundesräte stellen den Antrag, gegen den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juni 2000 betreffend Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2000 Einspruch zu erheben.

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