Bundesrat Stenographisches Protokoll 666. Sitzung / Seite 154

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Der Preis, über den man natürlich reden muss, ist sicherlich kein unbedeutender. Dazu muss man aber auch sagen, dass von Anfang an klar war, dass es in diesem Bereich auch zu einer Lohnnebenkostensenkung kommen soll, um den Standort, den Wirtschaftsstandort Österreich wettbewerbsfähiger zu machen und zu halten. Das sind auch Ziele, die gemeinsam von allen Interessenvertretern erkannt werden und erkannt wurden und zu vertreten sind.

Zur Urlaubsaliquotierung – das ist das Stichwort für die bemängelten Kosten oder den kritisierten Preis (Bundesrat Drochter: Das stimmt nicht!) – erhebt sich, wenn man ehrlich darüber diskutiert, die Frage, ob es wirklich auf Dauer zumutbar und haltbar ist, dass jemand – es war eine gute Bestimmung –, wenn er nach sechseinhalb Monaten seinen Dienst beendet, 100 Prozent des Urlaubs in Anspruch nehmen kann. Das ist eine Diskussion wert, und es wird in dem Fall eingesetzt, das ist der Preis, um den es geht.

Ich meine aber, dass dieser Schritt, bei der Entgeltfortzahlung eine Angleichung – nicht gänzlich, darin gebe ich dir Recht, wir kennen die Gesetzeslage gut genug, aber doch annähernd – zu erreichen, tatsächlich ein Schritt ist. Der nächste Schritt wird im Bereich der Abfertigung erfolgen. Ich bedauere es, dass die Anträge im Jahre 1999 von der ÖVP, meiner Partei, und von deiner Partei, der Sozialdemokratischen Partei, viel zu spät gekommen sind, weil schon der Wahlkampf aufgebrandet ist, denn die Nähe war sehr groß, und das Bisschen, was die beiden Anträge voneinander getrennt hat, war vernachlässigbar. Das könnten wir eigentlich schon als abgehakt betrachten. Ich weiß, wir werden dann, wenn es so weit ist, genau so hart oder weniger hart, jedenfalls sachlich debattieren, weil uns beiden die Sache am Herzen liegt und weniger die Polemik. (Bundesrat Drochter: Du solltest auch sagen, warum es gescheitert ist!)

Ich habe bereits vorhin angekündigt, dass ich dazu Stellung nehmen werde, wo die Unterschiede zum Landarbeitsgesetz liegen, das heute mit einer Reihe von Bestimmungen auch Gegenstand ist – vielleicht ein bisschen später als im Gewerbe und in der Industrie. Früher war man es gewohnt, dass die Sechsmonatsfrist oft vervielfacht wurde. Jetzt geht all das ein bisschen schneller, und die anstehenden Gesetzesmaterien werden relativ schnell umgesetzt, weil wir im land- und forstwirtschaftlichen Bereich vorerst ein Grundsatzgesetz und dann die Ausführungsgesetze der Länder brauchen.

Ich habe mir eine kleine Aufstellung gemacht, aus der ersichtlich ist, dass wir in dem Bereich, obwohl es ein kleiner Bereich ist, in all den Jahrzehnten nicht untätig waren und tatsächlich ein vergleichbares Arbeitsrecht haben, wie im Angestelltenbereich. Wir haben eine Abfertigungsregelung – wie überall entsteht nach drei Jahren der Anspruch –, die sich aber prozentuell pro Dienstjahr fortsetzt. Das heißt, wir haben die exorbitante Stufenregelung nicht. Dazu bringe ich ein Beispiel:

Ein Angestellter, der 19 Jahre lang im Betrieb war, wird gekündigt. Er hat de facto sechs Monatsentgelte als Abfertigung zu bekommen, das entspricht 50 Prozent eines Jahreseinkommens. Ein Arbeiter in der Land- und Forstwirtschaft bekommt pro Dienstjahr 4 Prozent, und vier mal 19 ist noch immer 76 Prozent. Also hier ist eine gewaltige Besserstellung vorhanden, die wir uns mühsam erkämpft haben, die aber gerecht ist, weil pro Dienstjahr 4 Prozent dazukommen. Das ergibt nach 25 Dienstjahren 100 Prozent, so wie auch im Angestelltenbereich. Ich meine, das sollte man im Bereich der Abfertigung-neu auch einmal mitdiskutieren, ob wir nicht diese Stufenregelung modifizieren, die nicht immer günstig ist, weil sie unter Umständen zur Spekulation verleitet, eine Kündigung ein Jahr früher vorzunehmen, als vielleicht ansonsten geplant gewesen wäre.

Wir haben Kündigungsfristen, die de facto immer nur zum Monatsende wirksam werden, von 14 Tagen im ersten Jahr bis zu fünf Monaten. Ich weiß, dass der "Aktion Fairness" auch dies ein Anliegen ist. Heute hat der zuständige Minister darauf hingewiesen, dass in diesem Bereich die Sozialpartner bei den Kollektivvertragsverhandlungen Regelungsbedarf hätten. Er hat nicht ganz Unrecht. Schöner wäre natürlich eine gesetzliche Regelung, aber ob das dann wirklich für alle Branchen genau das Richtige ist, ist die Frage. Wir in der Land- und Forstwirtschaft haben uns auf lange Kündigungsfristen mit zunehmender Beschäftigungsdauer geeinigt, und das ist gut so. Wir haben in diesem Bereich keinen wie immer gearteten Handlungsbedarf.


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