Bundesrat Stenographisches Protokoll 666. Sitzung / Seite 159

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Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen .

39. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 7. Juni 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeiterkammergesetz 1992 geändert wird (165/A und 193/NR sowie 6157/BR der Beilagen)

Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nunmehr zum 39. Punkt der Tagesordnung: Bundesgesetz, mit dem das Arbeiterkammergesetz 1992 geändert wird.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Mag. Neuner übernommen. Ich darf ihn um den Bericht bitten.

Berichterstatter Mag. Christof Neuner: Hohes Haus! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juni 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeiterkammergesetz 1992 geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juni 2000 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Freiberger. – Bitte.

18.57

Bundesrat Horst Freiberger (SPÖ, Steiermark): Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Die vorliegende Änderung zum Arbeiterkammergesetz 1992 möchte ich salopp einmal als eine "Scheinaktivität" dieser Bundesregierung bezeichnen. Es soll nämlich der Eindruck erweckt werden, dass es in den Arbeiterkammern noch Privilegien gibt.

Die Klubobleute Khol und Westenthaler haben behauptet, dass bei AK-Pensionen noch einiges aufzuklären sei und dass es auch noch einige Leichen in den Kellern geben soll. – Meine Damen und Herren! Das Wirtschaftsministerium als Aufsichtsbehörde hat nach entsprechender Prüfung genau festgestellt, dass es keine Beanstandungen gibt. Die Leichensuche war also ziemlich erfolglos! In der Öffentlichkeit wird absichtlich ein falscher Eindruck erweckt, um auf die Arbeiterkammern politischen Druck auszuüben. Die Ankündigung, dass die AK-Umlage gesenkt werden soll, passt ebenso in dieses Bild: Man will bei der Interessenvertretung der Arbeitnehmer eine Schwächung erreichen!

Meine lieben Kolleginnen und Kollegen und vor allem die Kolleginnen und Kollegen vom ÖAAB! Ihr spielt dieses Spiel hurtig mit, ihr lasst euch dafür missbrauchen, ihr seid Erfüllungsgehilfen für eine Politik gegen Arbeitnehmer! (Beifall bei der SPÖ.)

Bei den AK-Wahlen haben die Arbeitnehmer sowohl dem ÖAAB als auch der selbst ernannten freiheitlichen Arbeiterpartei eine deutliche Abfuhr erteilt. Die Wählerinnen und Wähler sind dieser verräterischen Politik nicht auf den Leim gegangen! Diese Wahlen waren durch einen erfreulichen Anstieg der Wahlbeteiligung gekennzeichnet. (Bundesrat Dr. d′Aron: Wie hoch war sie? Wie hoch?) – Sie betrug nahezu 50 Prozent in der Steiermark, und es war ein Anstieg von knapp über 30 Prozent auf nahezu 50 Prozent zu verzeichnen. (Bundesrat Dr. d′Aron: 50 Pro


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