Bundesrat Stenographisches Protokoll 667. Sitzung / Seite 88

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komme ich noch. Es ist klar, dass – dazu eignet sich besonders die jetzige Konjunkturlage – diese Schulden abgebaut werden müssen. Ich bin überzeugt davon, dass das notwendig ist. Aber eine derartige Kindesweglegung, dass nur die Sozialdemokraten die Schuldenmacher sind, können Sie von der ÖVP nicht betreiben. Ihr Wappentier ist offenbar der Hase: Mein Name ist Hase, ich weiß von nichts. (Beifall bei der SPÖ.)

Frau Sozialministerin! Es geht heute um Anhebungen, Verschärfungen, Abschöpfungen, Kürzungen und so weiter. Ich sage auch ganz offen – ich habe das schon einmal gesagt –, dass Pensionsreformen sicherlich notwendig sind. Ich bin der Meinung, dass sie gemacht werden sollen, aber nicht mit dieser Geschwindigkeit und nicht – ich komme später noch darauf – in einer teilweise sozial so ungerechten Weise.

Wir hätten auch Pensionsreformen machen müssen, aber anders; ich erläutere Ihnen das anhand einiger Beispiele.

Sie haben die Beispiele des Kollegen Würschl geprüft. Frau Sozialministerin! Ich stelle Ihnen meine Beispiele gerne zur Verfügung.

Ich lasse jetzt die Milliarden, die Einsparungen von 2000 bis 2004, die einzelnen Teile weg. Bei den Unselbstständigen und Selbstständigen sind es 17 Milliarden Schilling, bei den Pensionsversicherungen, Herr Kollege Schöls, des öffentlichen Dienstes sind es 3,6 Milliarden. Das sind in den nächsten Jahren rund 53 Milliarden. Das wird notwendig sein, das wird auch machbar sein, aber ich komme später noch darauf zurück, wie das die so genannten kleinen, fleißigen Leute trifft.

Frau Bundesministerin! Zum Beispiel der Fall der Frau Wimmer, Jahrgang 1948, Schneiderin. Sie wird mit 52 Jahren arbeitslos, bekommt keine Arbeit mehr. Ein Jahr Arbeitslosenentgeltanspruch, dann kein Notstandshilfeanspruch, weil das Einkommen des Ehemannes die Freigrenze übersteigt; Bemessungsgrundlage 15 000 S; 35 Versicherungsjahre, mit 55 Jahren muss sie auf die Pension, jetzt 56,5 Jahre, warten, geht wegen Arbeitslosigkeit mit 56,5 Jahren in die vorzeitige Alterspension.

Der Pensionsanspruch für Frau Wimmer wäre nach geltendem Recht 9 000 S ab 55 Jahren. Der Pensionsanspruch nach dieser neuen Pensionsreform 2000: Frau Wimmer bekommt ab 56,5 Jahren 8 925 S bis zu ihrem Lebensende.

Frau Bundesministerin! Sie haben heute gesagt: sozial gerecht, und wir müssen im Herzen eine soziale Wärme erzeugen. Wir alle wissen, was das für eine Frau, die Schneiderin war, bedeutet. Da sagen manche, die paar hundert Schilling sind nicht viel, aber für diese Frau ist das ein ziemlicher Batzen Geld.

Oder nehmen wir als Beispiel Frau Berger: Sie kann bis zur neuen Altersgrenze weiter arbeiten. Frau Berger ist Arbeiterin, verheiratet, derzeit 54 Jahre alt, erreicht in zweieinhalb Jahren, also mit 37,5 Versicherungsjahren, die Voraussetzung für den Bezug einer vorzeitigen Alterspension bei langer Versicherungsdauer; Bemessungsgrundlage für die Pension: 15 000 S. Der Pensionsanspruch nach altem Recht wäre 10 200 S, ab 56,5 Jahren beträgt der Pensionsanspruch nach Ihrer Reform, Frau Bundesministerin, jetzt 9 675 S.

Frau Bundesministerin! Frau Berger verliert mit einem Schlag im Monat 525 S. Darüber können Sie jetzt wieder lachen. Das sind 5 Prozent ihrer Pension. Auf das Jahr bezogen bedeutet das einen lächerlichen Verlust in der Höhe von 7 350 S, und zwar für den Rest ihres Lebens. Angesichts dessen spricht man von Wärme und sozialer Gerechtigkeit.

Frau Bundesministerin! Ich möchte mit dem zweiten Teil meiner Rede ein bisschen ironisch beginnen. Am Sonntag hat die Formel 1 hat sehr nett begonnen. Überall gab es blaue Plakate, auf denen stand: Wir sind nicht zu bremsen. – Ich habe geglaubt, das gilt auch für Kollegen Wurz. Dann habe ich näher hingesehen und kam drauf, gemeint ist die Regierung. Es war auch ein netter Tag, kein Franzose war in der ersten Startreihe. Der rote Wagen des Deutschen war in der ersten Runde draußen, überall gab es Fotos von der Frau Vizekanzlerin, von Herrn Haider


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