Bundesrat Stenographisches Protokoll 667. Sitzung / Seite 90

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Ich glaube grundsätzlich, dass wir auch im öffentlichen Dienst langfristig nicht um eine umfassende Pensionsreform herumkommen, das fordern vor allem auch unsere jüngeren Kolleginnen und Kollegen, und ich weiß, dass das auch von vielen älteren Kollegen mitgetragen wird.

Die vorliegende Korrektur des Pensionsgesetzes im öffentlichen Dienst stellt aber meiner Meinung nach vor allem eine Solidaraktion mit den Arbeitnehmern im ASVG dar. Denn ich denke, den Betroffenen im ASVG wäre sicherlich die notwendige Anhebung des Pensionsalters noch viel weniger einsichtig gewesen, wenn dieselbe Maßnahme nicht auch für alle anderen Arbeitnehmerbereiche getroffen worden wäre.

Aber ich frage mich wirklich, wenn ich jetzt an meinen Bereich, an den öffentlichen Dienst denke, ob es dadurch Einsparungen für das Budget geben wird. Ein öffentlich Bediensteter, der mit 60 Jahren seine Höchstpension, also die letzte Gehaltsstufe noch nicht erreicht hat und nun auf Grund dieser Gesetzesänderung länger im Dienst bleiben muss, rückt möglicherweise noch einmal vor, wird also mehr kosten, wird zusätzliche Pensionsjahre erwerben und wird dadurch eine höhere Pension erwerben. Ich glaube auch, dass im Widerspruch zu dieser Anhebung des Pensionsalters die Regelung, die heute schon einmal erwähnt worden ist, steht, dass man künftig auch Beamte sozusagen von Amts wegen pensionieren kann, wenn sie das pensionsfähige Alter erreicht haben. Das heißt, auf der einen Seite bringt man zum Ausdruck, Beamte sollen länger arbeiten, und auf der anderen Seite drückt der Dienstgeber sein Interesse daran aus, dass Beamte doch nicht zu lange arbeiten sollten. Ich bin tatsächlich davon überzeugt, dass es da in den nächsten eineinhalb bis zwei Jahren keine Einsparungen geben wird.

Ich möchte nun zwei meiner Hauptkritikpunkte herausgreifen. Der erste betrifft die Änderung im Gehaltsgesetz. Da ist vorgesehen – auch das ist heute schon erwähnt worden –, dass es nach einem sechsmonatigen Krankenstand zu einer Bezugskürzung um ein Drittel kommen wird, jedoch – auch das ist schon gesagt worden – ohne jede begleitende Abfederung wie etwa im ASVG. Die Begründungen, die ich dazu gehört oder gelesen habe, finde ich eigentlich absurd. Die eine hat gelautet, dass es derzeit keinen Anreiz gibt, sich jeder möglichen Heilbehandlung zu unterziehen. Ich kenne keinen Kranken, der nicht danach trachtet, mit allen möglichen Mitteln wieder gesund zu werden.

Es ist auch die Rede davon gewesen, dass es sich um Hygienemaßnahmen handelt, die verhindern sollen, dass man sich in die Pension schummelt. Es gab auch die Begründung, dass man mit dieser neuen Bestimmung, also mit der Bezugskürzung um ein Drittel, längere ungerechtfertigte Krankenstände hintanhalten möchte. Ich frage mich: Was ist ein ungerechtfertigter Krankenstand? – Denn diesen darf es eigentlich gar nicht geben.

Im Dienstrecht der Beamten, also im BDG und im LDG, gibt es eine Bestimmung, die besagt, dass nach spätestens drei Monaten eine Vorladung zum Amtsarzt erfolgen muss, die aber jederzeit vorher schon erfolgen kann, wenn der Verdacht besteht oder wenn man glaubt, dass der Betroffene den Dienst schon wieder antreten kann. Wenn man das verabsäumt, dann ist es ein Versäumnis der Behörde.

Ich denke, einen Missbrauch durch Gefälligkeitsgutachten von Ärzten wird man nie ganz verhindern können, aber wenn es so etwas gibt, dann ist ein Krankenstand schon ab dem ersten Tag ungerechtfertigt, ein Betrug am Dienstgeber und an der Öffentlichkeit und nicht erst nach sechs Monaten. (Bundesrat Meier: Richtig!)

Ich kenne viele Fälle aus meiner Erfahrung in der Personalvertretung, bei denen es sich um lange Krankenstände handelt, beispielsweise nach einem Infarkt, nach Krebsoperationen oder nach schweren Unfällen, bei denen aber doch Aussicht auf eine vollständige Genesung besteht. Ich weiß aus der Erfahrung, dass sich die Betroffenen nicht in die Pension schummeln wollen. (Bundesrat Meier: Richtig!) Im Gegenteil: Je jünger sie sind, umso eher bringen sie zum Ausdruck: Ich möchte im Berufsleben bleiben, hoffentlich werde ich wieder gesund. (Bundesrat Meier: Das sind keine Parasiten!) – Ich glaube, dass diese Bezugskürzung vielleicht eher forciert, dass man in Pension geht, und ich denke, da ist der volkswirtschaftliche Schaden doch größer.


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