Bundesrat Stenographisches Protokoll 668. Sitzung / Seite 85

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Zu Frage 5:

Diese Frage betrifft nicht den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung, sondern jenen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit. Zusammenfassend möchte ich feststellen, dass der Stellungnahme des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit keine Empfehlung für eine der beiden Typen zu entnehmen ist.

Zu Frage 6:

Zur Typenentscheidung wurden der Bericht der Bewertungskommission und das Gutachten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit herangezogen. Bei der Berücksichtigung sowohl der militärischen als auch der wirtschaftlichen Gesichtspunkte brachten letztlich die besseren Transporteigenschaften, die höheren Leistungsreserven, die hervorragende Hochgebirgstauglichkeit und die umfangreichere Sicherheitsausstattung mit besserer Crash-Festigkeit den Ausschlag für den "Black Hawk", der sich weiters durch geringen Personal- und Wartungsaufwand auszeichnet.

Zu Frage 7:

Tatsächlich wurde die Lebensdauer-Kostenberechnung für eine Nutzungsdauer von 30 Jahren und für ein vorgegebenes Einsatzprofil erhoben. Die im Bundesministerium für Landesverteidigung im Vorlauf zum Vergabeverfahren erworbenen Fachkenntnisse sowie die umfangreiche vorliegende Dokumentation dieser in großen Stückzahlen in anderen Streitkräften erfolgreich verwendeten Hubschrauber machte den Aufwand an Kosten und Zeit, die durch eine Vergleichserprobung verursacht werden, verzichtbar. Eine Ausfallmusterprüfung ist vorgesehen.

Zu Frage 8:

Die genauen Lieferbedingungen sind Gegenstand der anstehenden Vertragsverhandlungen.

Zu Frage 9:

Die optimierten Zahlungsmodalitäten sind Teil der Vertragsverhandlungen.

Zu Frage 10:

Bundesminister Scheibner hat mit dem Bundesminister für Finanzen am 8. 3. 2000 vereinbart, dass die Bestellung der Hubschrauber noch im Jahr 2000 eingeleitet werden könne, wobei die Zahlungen ab dem Jahr 2001 in sechs Jahrestangenten erfolgen sollen, die dem Landesverteidigungsbudget im jeweiligen Budgetjahr auf der Basis des BVA 1999 zusätzlich zur Verfügung gestellt werden. Es gibt eine diesbezügliche schriftliche Zusage des Bundesministers für Finanzen vom 10. 4. 2000.

Zu Frage 11:

Wie der Beantwortung der Frage 8 zu entnehmen ist, wurde der Kaufvertrag noch nicht erstellt. Jedenfalls wird es im Vollziehungsbereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung keine Provisionszahlungen geben.

Zu Frage 12:

Diese Frage ist Gegenstand der bevorstehenden Vertragsverhandlungen.

Zu den Fragen 13 und 14:

Die Wahrnehmung dieser Tätigkeiten gehört zu den Dienstobliegenheiten der Ressortbediensteten des Bundesministeriums für Landesverteidigung. Das Bundesministerium für Landesverteidigung behält sich die Beiziehung allenfalls erforderlicher Sachverständiger vor. – Danke schön.

15.39


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