Bundesrat Stenographisches Protokoll 669. Sitzung / Seite 31

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Nun werden Sie sich fragen, warum der Redner der ÖVP-Fraktion dieses Thema bei der Diskussion zum Umweltsenatsgesetz anschneidet. Das hat seine besondere Ursache darin, dass neben dieser, wie ich meine, für uns alle wichtigen Bedeutung dieses Umstandes, den ich gerade angeführt habe, ein weiterer Umstand, der mich und nicht nur mich bei dieser Tagung sehr geärgert hat, auch Erwähnung finden sollte. Es war nämlich so, dass außer uns, die wir privat angereist sind und an dieser Tagung privat teilgenommen haben, auch eine offizielle österreichische Delegation an dieser Tagung teilgenommen hat – eine von 92 offiziellen Delegationen verschiedenster Nationen, verschiedenster Demokratien. Insgesamt waren es 92 Delegationen, und eine offizielle österreichische war dabei, die sich allerdings nicht zu Wort gemeldet hat.

Vertreter der SPÖ, ÖVP und FPÖ waren offiziell delegiert und haben sich nicht zu diesem Thema zu Wort gemeldet. Ich stelle das hier fest und meine, selbst wenn es nicht möglich war, innerhalb des Nationalrates zu einer Einigung zu kommen, um eine offizielle Stellungnahme der Republik Österreich abgeben zu können, wäre eine Möglichkeit gewesen, an die Mitglieder des Bundesrates heranzutreten. Ich bin davon überzeugt, wir in diesem Hause wären in der Lage, eine offizielle Stellungnahme zu einem Thema abzugeben, das in Zukunft noch bedeutsamer werden wird. (Allgemeiner Beifall.)

Nun einige Sätze zum Inhalt des Gesetzes. Ich bin überzeugt, die Redner nach mir werden auch noch sehr ins Detail gehen. Von Seiten der ÖVP-Fraktion halte ich fest, dass sich der Umweltsenat seit seiner Einführung jedenfalls bewährt hat. Es wurde in der Berichterstattung bereits erwähnt, dass der Umweltsenat mit Jahresende 2000 seine Tätigkeit einstellen müsste, weil dieses Gesetz mit Jahresende 2000 auslaufen würde, würden wir heute nicht einer Verlängerung des Gesetzes, die auch eine Verbesserung beinhaltet, zustimmen.

Der Umweltsenat ist – kurz und bündig – eine Einrichtung, die zu mehr Bürgerrechten im Wesentlichen bei Bauverfahren, vor allem großräumigeren Bauverfahren führen soll, und hat diese Aufgabe meines Erachtens auch richtig und gut wahrgenommen. Er besteht aus 32 rechtskundigen Mitgliedern und zehn Richtern. Bisher waren es 20 Mitglieder und 20 Ersatzmitglieder. Das ist eine kleine Veränderung, wodurch die personellen Ressourcen optimiert werden sollen. Er hat seinen Sitz beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft und wird auf die Dauer von sechs Jahren bestellt. Dass es in der Natur der Sache liegt, dass ein Umweltsenat immer äußerst heikle Themen zu behandeln hat, ist uns, wie ich meine, allen bewusst. Jeder hier im Saal wird mit Sicherheit ein Beispiel wissen, bei dem es bei der Errichtung einer Müllverbrennungsanlage, bei der geplanten Errichtung einer größeren Bahntrasse oder bei ähnlichen großen Bauvorhaben durchaus in der Mehrzahl berechtigte Bürgeranliegen gibt, die dann in einem Rechtsstaat auch entsprechend Berücksichtigung zu finden haben. Eine wesentliche Instanz ist eben dieser Umweltsenat.

In Niederösterreich, in jenem Bundesland, für das ich auch persönlich das Wort ergreifen darf, war es insbesondere die Müllverbrennungsanlage in Zistersdorf, die ein Beispiel für die positive Tätigkeit des Umweltsenats war. Berechtigten Bürgeranliegen wurde sehr große Beachtung geschenkt. Dies führte in letzter Konsequenz nach einem entsprechenden Verfahrensweg dazu, dass diese Müllverbrennungsanlage adaptiert werden musste und im Sinne der Bürger eine umweltschonendere Form der Müllverbrennung stattfinden wird.

Weitere Beispiele sind uns bekannt aus der Massentierhaltung in Stössing oder in Altmannsdorf bei St. Pölten, wo ebenfalls der Umweltsenat in letzter Konsequenz festgehalten hat, dass dort Umweltverträglichkeitsprüfungen stattfinden müssen. Letztlich ist es auch im Sinn des Betreibers, dass er geordnet sagen kann: Ich habe alle Anforderungen, die an mich gestellt wurden, entsprechend erfüllt.

Ich komme schon zum Schluss. Die Fraktion der Österreichischen Volkspartei wird dem vorliegenden Gesetzesbeschluss des Nationalrates die Zustimmung erteilen. (Beifall bei der ÖVP.)

10.17


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