Bundesrat Stenographisches Protokoll 670. Sitzung / Seite 60

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Berichterstatter Horst Freiberger: Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Der Bericht des Ausschusses für soziale Sicherheit und Generationen über den Beschluss des Nationalrates vom 24. November 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Notarversicherungsgesetz 1972 geändert wird (9. Novelle zum Notarversicherungsgesetz 1972), ist allen Kolleginnen und Kollegen schriftlich zugegangen. Ich erspare deshalb Ihnen und mir die Verlesung des Berichtes und beschränke mich auf den Antrag.

Der Ausschuss für soziale Sicherheit und Generationen stellt nach Beratung der Vorlage am 12. Dezember 2000 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Linzer. – Bitte.

12.35

Bundesrat Dr. Milan Linzer (ÖVP, Burgenland): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist vielleicht ein kleiner Zufall, dass ich heute am letzten Tag meines Daseins im Bundesrat zur Novelle zum Notarversicherungsgesetz und damit auch – ich betone: auch – in eigener Sache sprechen darf.

Ich habe die Ehre, noch einige Ehrenjahre anhängen zu dürfen. Obwohl diese Novelle nicht unbedingt gleich finanzielle Vorteile für mich bringt, möchte ich doch feststellen, dass wir Notare – wir betonen das in aller Bescheidenheit – eine Solidaritätsgemeinschaft und als solche auch eine Selbstverwaltungsgemeinschaft sind. Das heißt, wir haben eine Notarpensionsversicherung, die die Pensionsabsicherung und Altersvorsorge völlig autonom für uns regelt.

In ganz Österreich gibt es – unter Anführungszeichen – "nur" 800 Notare, die, wie gesagt, in einer vor vielen Jahrzehnten eigens geschaffenen Versicherungsanstalt ihre Pensionsansprüche und -versorgung regeln.

In den vergangenen Jahren kam es zu Veränderungen, natürlich auf Grund der höheren Lebensdauer, vor allem aber wegen diverser Strukturmaßnahmen innerhalb des Notarstandes in die Richtung, dass man immer mehr Aufgaben als Serviceleistung übernommen hat, vielleicht aber auch wegen des Umstandes, dass wir freiwillig zusätzliche Notarstellen geschaffen haben, um der Intention, dass es mehr Arbeitsplätze für Schreibkräfte und Angestellte beziehungsweise für Notaranwärter gibt, gerecht zu werden. Aus diesem Grund hat sich auch bei uns betreffend das Budget und die Gebarung der Notarversicherung – wie bei anderen großen Vorbildern auch – ein gewisser Handlungsbedarf ergeben, wobei man uns in der Diskussion im Nationalrat, aber auch in den Diskussionen zur Vorbereitung dieses Antrags, der ein Vier-Parteien-Antrag ist, bescheinigt hat, dass die Notarversicherung zumindest in Teilbereichen durchaus auch für die großen Pensionsanstalten vorbildhaft wäre.

Worum geht es? – Ich habe es schon erwähnt: Die Gebarung droht auszuufern. Die Notarversicherung im Rahmen der Notariatskammer hat rechtzeitig geschaltet. Man hat zwei Gutachten von Versicherungsmathematikern eingeholt und die zukünftige Entwicklung sozusagen vorausschauend feststellen lassen. Dabei hat sich ergeben, dass absolut Maßnahmen gesetzt werden müssen, und zwar in mehrfacher Hinsicht.

Zunächst gibt es eine Einschleifregelung dahin gehend, dass sich diejenigen Notare, die vor dem 70. Lebensjahr in Pension gehen – das ist das so genannte Muss-Pensionsalter, mit 65 Jahren kann man gehen, mit 70 Jahren muss man gehen –, eine Kürzung gefallen lassen müssen. Auch bei der Pensionsberechnung – die Pension besteht aus drei Grundbestandteilen – wurden gewisse Regelungen getroffen, die die Pensionsbemessung etwas dämpfen, vor allem dahin gehend, dass der Bemessungszeitraum auf insgesamt 30 Jahre erhöht wird.


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