Bundesrat Stenographisches Protokoll 670. Sitzung / Seite 73

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sicherlich Anwendung finden können. Aber statt der Bewirtschaftung des Immobilienbesitzes der Republik das Hauptaugenmerk zu geben und diese in den Vordergrund zu stellen, ist die Motivation hinter dieser Novelle, wie wir glauben, eher fiskalpolitischer Natur. Denn wenn man von einem Immobilienbesitz der Republik Österreich von rund 500 Milliarden Schilling ausgeht – das ist eine Zahl, die auch in Zeiten der rot-schwarzen Koalition in Gesprächen immer wieder vom Wirtschaftsministerium in den Raum gestellt wurde –, so könnte eine vorsichtig angesetzte Rendite von – sagen wir es einmal – 5 Prozent auf zumindest 60 Prozent dieses Vermögens einen Ertrag für die Republik in der Höhe von 15 Milliarden Schilling bringen, und zwar jährlich.

Statt dessen bringt man einen raschen Verkauf in Ansatz und lässt sich 30 Milliarden ins Budget überweisen, allerdings einmalig, wobei die kolportierten Zahlen des betroffenen Immobilienvermögens – nämlich 100 Milliarden Vermögenswert, 70 Milliarden Verkehrswert, und schließlich 33 Milliarden Verkaufspreis – in ihrer Relation zueinander schon etwas eigenartig anmuten.

Seit Jahren hat die SPÖ eine bundesweite Erhebung und Bewertung des Immobilienbesitzes der Republik Österreich gefordert. Ebenso lange ist sie an den ÖVP-Wirtschaftsministern gescheitert, und so weiß man heute nicht einmal, welche der übertragenen Liegenschaftsteile etwa nach § 4 Bundesstraßengesetz schon als Straßentrasse verordnet sind.

Da hilft letztlich unserer Meinung nach auch die in § 14 ins Auge gefasste Nachbesserung nicht viel, zumal man dem Gesetz auch nicht entnehmen kann, wie diese dann aufgeteilt werden soll. Zumindest hätte man festhalten können, welcher Prozentsatz dieser Nachbesserung der BIG zufließt, welcher Prozentsatz ins Budget gehen soll und so weiter.

Gleichwohl ist positiv anzumerken, dass die Novelle selbst einiges an Plandatenmaterial enthält, etwa im Unterschied zur Organisationsprivatisierung der Spanischen Hofreitschule, über die wir jüngst diskutiert haben. In diesem Zusammenhang möchte ich mich auch ausdrücklich bei den Beamten des Wirtschafts- und Finanzministeriums bedanken, die, so glaube ich, innerhalb der – offensichtlich – engen Grenzen, die ihnen gesetzt wurden, meiner Ansicht nach sehr gute Arbeit geleistet haben.

Das gilt freilich leider nicht für den politisch zu verantwortenden Bereich und dessen Träger. Denn der fiskalischen Komponente, die im Ausschussbericht mehrere Male als zentral dargestellt wird, wird, wie erwähnt, die strukturpolitisch wichtigere Bewirtschaftungskomponente und damit die Nachhaltigkeit der Maßnahmen etwas geopfert, und dies wird beispielsweise auch dezidiert im genannten Ausschussbericht bestätigt – ich zitiere wörtlich –:

Zu berücksichtigen ist allerdings, dass bei der Variante "keine Ausgliederung" davon auszugehen ist, dass Neubauvorhaben in größerem Umfang möglich wären und dadurch mehr Wert und Substanz geschaffen würden. – Das ist etwas, das wir beispielsweise in Wien auch schon spüren, nämlich wenn es um die Finanzierung wichtiger Schulbauten geht.

Die Fragen vermehrter Neubau und höhere Substanz wären im Falle einer Fruchtgenussregelung ohne Zweifel nachhaltiger beantwortbar gewesen – umso mehr, als in der Nationalratsdebatte von den Regierungsparteien ein Abänderungsantrag eingebracht wurde, der die lapidare Bemerkung enthält: Da die nunmehr für die Budgetjahre 2000 bis 2003 vorgesehenen Teilbeträge der Höhe nach nicht jenen entsprechen, die seinerzeit aus Ratenzahlungen der Modellrechnung zu Grunde gelegt wurden, ist die Modellrechnung in der vorliegenden Form überholt.

Es stellt sich für mich auch insbesondere die Frage, wie viel Prozent der nunmehr ins Auge gefassten Liegenschaften tatsächlich marktmäßig verwertbar sein werden. Wo ist der Markt für Schulen? Wo ist der Markt für Gerichtsgebäude? Wo ist der Markt für Universitäten? Wo ist der Markt für die der BIG übertragenen Stollen? Was soll mit diesen Stollen passieren? Sollen diese auf Funktionstüchtigkeit, Einsturzgefahr oder was immer untersucht werden? Was soll die BIG damit anfangen?

Ich glaube, dass die nunmehrige Staffelung der Verkaufstranchen bereits zeigt, dass sich die Bundesregierung auch selbst nicht mehr so sicher ist, ob die 33 Milliarden Schilling tatsächlich


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