Bundesrat Stenographisches Protokoll 670. Sitzung / Seite 121

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meine Zustimmung in vielen Bereichen, obwohl ich nicht mit dem Herz, sondern nur mit dem Verstand dabei bin. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der Freiheitlichen.)

17.17

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Herr Staatssekretär! Ich darf Ihnen danken, dass Sie hier waren. Gute Reise zum Nationalrat!

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen daher zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

12. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 24. November 2000 betreffend ein Bundesgesetz über die Errichtung eines Fonds zur Förderung der Beiträge der selbstständigen Künstler zur gesetzlichen Sozialversicherung (Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz – K-SVFG) (312, 214/A und 356/NR sowie 6269/BR der Beilagen)

13. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 24. November 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kunstförderungsbeitragsgesetz 1981 und das Kunstförderungsgesetz geändert werden (313 und 356/NR sowie 6270/BR der Beilagen)

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zu den Punkten 12 und 13 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem abgeführt wird.

Es sind dies:

ein Bundesgesetz über die Errichtung eines Fonds zur Förderung der Beiträge der selbstständigen Künstler zur gesetzlichen Sozialversicherung und

ein Bundesgesetz, mit dem das Kunstförderungsbeitragsgesetz 1981 und das Kunstförderungsgesetz geändert werden.

Die Berichterstattung über die Punkte 12 und 13 hat Herr Bundesrat Keuschnigg übernommen. Ich bitte ihn um die Berichte.

Berichterstatter Georg Keuschnigg: Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Die beiden Berichte des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur liegen Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich darf daher die Anträge verlesen.

Betreffend den Beschluss des Nationalrates vom 24. November 2000 betreffend ein Bundesgesetz über die Errichtung eines Fonds zur Förderung der Beiträge der selbstständigen Künstler zur gesetzlichen Sozialversicherung stellt der Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur nach Beratung der Vorlage am 12. Dezember 2000 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Hinsichtlich des Beschlusses des Nationalrates betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kunstförderungsbeitragsgesetz 1981 und das Kunstförderungsgesetz geändert werden, stellt


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