Bundesrat Stenographisches Protokoll 670. Sitzung / Seite 137

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18.22

Bundesrat Mag. Dietmar Hoscher (SPÖ, Wien): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Einige Worte zu einem wohl nicht kontroversiellen Thema, nämlich zum Euro-Genossenschaftsbegleitgesetz, das wir hier auch behandeln. Ich glaube, wenn sich die Bundesregierung darauf konzentrieren würde, mehr Gesetze für die Wirtschaft in dieser Art zu erlassen und weniger rein ideologisch motivierte Werke vorzulegen wie das Kindschaftsrechts-Änderungsgesetz, dann wäre es für uns einfacher.

Das Euro-Genossenschaftsbegleitgesetz ist auch deswegen von Bedeutung, weil wir in diesem Bereich mit Sonderproblemen beschäftigt sind, die bei anderen Rechtsformen in dieser Art nicht auftreten. Das ist vor allem durch die Möglichkeit der hohen Zahl an Genossenschaftsanteilen bedingt.

Wenn in Artikel 14 der 2. Euro-Einführungsverordnung eine automatische Umrechnung der Schillingbeträge in Euro per 1. Jänner 2002 vorgesehen wird, so benötigt man auch bei Genossenschaften ähnlich wie bei Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung, bei denen dies bereits geschehen ist, bestimmte Vorschriften über die Modalitäten der Umrechnung, denn auch bei Genossenschaften sind Erleichterungen der Abwicklung der Euroumstellung sicherlich angebracht.

Grundsätzlich ist nicht das Problem die bloße Umrechnung, auch nicht die dadurch unvermeidbaren, gebrochenen Eurobeträge, das würde bei wenigen Anteilseignern kaum wirklich Probleme aufwerfen, wohl aber im Fall von unzähligen Geschäftsanteilsbeträgen bei Genossenschaften, und da sind einfach Verfahrensvereinfachungen notwendig.

Im Fall der Umrechnung der Geschäftsanteile in Euro und deren Glättung soll die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen ausreichen, ansonsten brauchen wir in der Regel eine Zweidrittelmehrheit. Führt die Glättung nach unten zu – unter Anführungszeichen – "offenen Beträgen", so können diese in der Folge einer gebundenen Rücklage zugeführt werden, was in der Mehrzahl der Fälle wohl eintreten wird, oder sie werden sofort an die Genossenschafter ausbezahlt, was wiederum bei der erwähnten Rücklage dann später der Fall ist, da sie nicht zur Verlustabdeckung verwendet werden darf.

Gleichzeitig birgt die Glättung aber eben auf Grund der Vielzahl der Geschäftsanteile die Gefahr in sich, dass mit der Glättung auch eine Verschiebung der Anteilsverhältnisse erfolgt, und dies muss selbstverständlich bei den Genossenschaften hintangehalten werden, zumal die Genossenschaften kein fixes Nennkapital haben wie andere Gesellschaften, sondern die vergleichbare Größe von der Mitgliederzahl abhängt. Es ist also konsequent, im § 2 ebenfalls die einfache Mehrheit vorzuschreiben.

Gleichwohl muss gesichert sein, dass eine derartige rechnerische Verschiebung der Anteilsverhältnisse die Genossenschaftsmitglieder nicht in ihren Rechten betrifft, dass also dort auch Verschiebungen eintreten. Es war somit erforderlich, gesetzlich festzuhalten, dass die Rechte der Genossenschafter im Verhältnis zueinander durch diese Euroumstellung selbst keine Änderung erfahren können.

Ich glaube, ein kleiner Detailpunkt verdient noch beachtet zu werden. So werden die Zwangsstrafen von 50 000 S auf 3 500 Euro abgerundet, also auf etwas mehr als 48 000 S, was sicherlich nicht weiter schlimm ist. Interessant ist aber die angeführte Begründung. Da heißt es nämlich, dass es dem Finanzministerium ein Anliegen sei, Beträge mit Außenwirkung, zum Beispiel Gebühren oder Strafen, eher nach unten zu glätten. Ich glaube, dass das ein lobenswerter Vorsatz ist, dessen Einhaltung wir auch in anderen Fällen genau beachten sollten.

Grundsätzlich kann man festhalten, dass die heimische Wirtschaft in etlichen Bereichen bei der Antizipierung der im Zuge der Euro-Umstellung eintretenden vielfachen Handlungsnotwendigkeiten noch nicht ganz jenes Ausmaß an Problembewusstsein an den Tag legt, das im internationalen Wettbewerb notwendig wäre. Wir hinken da also in etlichen Bereichen leider hinten nach. Es liegt aber auf der Hand, dass ein rasches Reagieren auch in der hier erörterten Frage durchaus komparative Vorteile bringen kann. Es ist daher zu begrüßen, dass im Bereich


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