Bundesrat Stenographisches Protokoll 670. Sitzung / Seite 144

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Ich kann Ihnen nur sagen, wir stehen auf der Seite des Kindes oder der Kinder, denn die Kinder brauchen sowohl Väter und Mütter, um tatsächlich (Beifall bei der ÖVP) eine positive Entwicklung im Kindesalter haben zu können. Um später auch beziehungsfähig sein zu können, ist es notwendig, dass beide Elternteile an der Erziehung mitwirken. Ich lade Sie daher ein, diesem Gesetz zuzustimmen. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der Freiheitlichen.)

18.56

Präsident Johann Payer: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Ulrike Haunschmid. Ich erteile ihr dieses.

18.56

Bundesrätin Ulrike Haunschmid (Freiheitliche, Oberösterreich): Herr Präsident! Meine Herren Minister! Einer Frau geht es natürlich immer um die Kinder, und ich glaube, die Aktion "Licht ins Dunkel" prägt die Vorweihnachtszeit besonders und verpflichtet uns, zu helfen oder zumindest über Hilfe nachzudenken. So sah sich auch die Regierung verpflichtet, so glaube ich, Licht in die Herzen von vielen Kindern zu bringen, die das nicht verstehen können und auch nicht verstehen wollen, dass sich ihre so geliebten Eltern auseinander gelebt haben und zu einer Trennung entschließen.

Meine Damen und Herren! Die Angst, einen Elternteil zu verlieren, die Ungewissheit, wie das weitere Leben mit nur einem Elternteil sein wird, verunsichert unsere Kinder und macht ihnen Angst. Da wir Freiheitlichen immer als erstes den Schutz des Kindes im Auge haben und das wichtigste Anliegen für uns Kinder sind und sich diese Regierung sehr wohl über die Bedeutung der Kinder zur Gewährleistung eines guten Fortbestandes dieses Landes bewusst ist, wurde diese Neuregelung der Obsorge nach der Scheidung der Eltern vorgenommen.

18 000 Scheidungen gab es im Jahre 1999, was eine wesentliche Steigerung nach den vergangenen Jahren ist. Mindestens 17 000 Kinder sind davon betroffen. Für die Eltern ist es oft ein neuer Start in ihrem Leben, für Kinder bringt es aber eine Situation, die sie, wie schon gesagt, nicht verstehen können und mit der sie auch nicht fertig werden.

Es ist sehr wohl richtig, alles zu tun, um nicht den Mann aus der Verantwortung für die Kindererziehung und -betreuung zu entlassen. Sehr wohl gilt das aber auch für uns Frauen. Leider gibt es diesbezüglich vermehrt Anlass zur Sorge. Nur weil man meint, etwas versäumt zu haben, aus dem Alltag auszubrechen, gibt das keinem Partner, ob männlich oder auch weiblich, das Recht, die Familie im Stich zu lassen, vor allem aber die Kinder im wahrsten Sinne des Wortes in der Mitte auseinander zu zehren und ihres höchsten Ideals, dem Elternhaus zu berauben.

Keine noch so große Geldsumme kann dieses Betreutsein-Fühlen im Elternnest ersetzen. Darum begrüßen ich und meine Fraktion die Schaffung der Möglichkeit der gemeinsamen Obsorge beider Elternteile auf Grundlage des Einvernehmens von Vater und Mutter. Auch die rechtliche Position des nicht mit der Obsorge betrauten Elternteils im Falle einer Trennung wird verstärkt durch den Ausbau der Information und den Äußerungsrechten. Die Orientierung liegt ausschließlich am Kindeswohl beziehungsweise an den Kinderinteressen.

Vor allem ist diese Obsorge nicht als Recht, sondern, wie im Gesetz geschrieben, als Aufgabe der Eltern zu verstehen, so wie auch das Besuchsrecht als Recht des Kindes zu verstehen ist. Das neue Recht gibt den Eltern, wenn beide dies im Interesse des Kindeswohls wünschen, die Möglichkeit, ihre Verantwortung gegenüber dem Kind wie bei aufrechter Ehe weiter wahrzunehmen.

Nur auf Basis eines Einvernehmens der Eltern kommt eine solche Obsorge beider Elternteile nach der Scheidung in Betracht. Es erlaubt Vater und Mutter, weiterhin gemeinsam auch rechtlich die Verantwortung für das Kind zu tragen, wenn sie dies wollen oder können.

Es ist mir unverständlich, dass sich die Sozialdemokratische Partei gegen diese gemeinsame Obsorge stellt – nicht zuletzt, da doch gerade das ihr so zugetanene Medium "NEWS" in der neuesten Ausgabe über die Problematik der steigenden Zahl an Scheidungen schreibt: im Jahre 2000 mittlerweile bereits 20 000, und das sind rund 18 500 betroffene Kinder.


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