Bundesrat Stenographisches Protokoll 670. Sitzung / Seite 160

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Präsident Johann Payer: Ferdinand Gstöttner.

Bundesrat Ferdinand Gstöttner (SPÖ, Oberösterreich): Ich nehme die Wahl an und danke für das Vertrauen.

Präsident Johann Payer: Engelbert Weilharter.

Bundesrat Engelbert Weilharter (Freiheitliche, Steiermark): Ich danke für die Zustimmung und nehme die Wahl an. (Allgemeiner Beifall.)

25. Punkt

Wahl eines Vertreters Österreichs in die Parlamentarische Versammlung des Europarates

Präsident Johann Payer: Wir gelangen nun zum 25. Punkt der Tagesordnung: Wahl eines Vertreters Österreichs in die Parlamentarische Versammlung des Europarates.

Herr Bundesrat Dr. Andre d'Aron hat sein Mandat als Ersatzmitglied in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates zurückgelegt.

Es liegt mir nur ein Wahlvorschlag vor, der auf Herrn Bundesrat Georg Keuschnigg lautet.

Ich bitte daher jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem von mir bekannt gegebenen Wahlvorschlag ihre Zustimmung geben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit.

Der Wahlvorschlag ist somit angenommen.

Herr Bundesrat Georg Keuschnigg ist somit als Ersatzmitglied in die Parlamentarische Versammlung des Europarates gewählt.

Ich wünsche allen Gewählten für ihre Tätigkeit sehr viel Erfolg.

Die Tagesordnung ist erschöpft.

Ich gebe noch bekannt, dass seit der letzten beziehungsweise in der heutigen Sitzung insgesamt drei Anfragen – 1753 bis 1755/J – eingebracht wurden.

Die nächste Sitzung des Bundesrates findet morgen, Freitag, 15. Dezember 2000, 11 Uhr statt.

Für die Tagesordnung dieser Sitzung kommen die Beschlüsse des Nationalrates vom 14. Dezember 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die dienstrechtliche Sonderregelungen für ausgegliederten Einrichtungen zugewiesene Beamte geändert wird,

ein Bundesgesetz, mit dem der Finanzausgleich für die Jahre 2001 bis 2004 geregelt wird und sonstige finanzausgleichsrechtliche Bestimmungen getroffen werden (Finanzausgleichsgesetz 2001 – FAG 2001) und das Finanzausgleichsgesetz 1997 und das Wohnbauförderungs-Zweckszuschussgesetz 1989 geändert werden,

ein Bundesverfassungsgesetz über den Verfassungsrang bestimmter finanzausgleichsrechtlicher Bestimmungen,

das Kapitalmarktoffensive-Gesetz,

ein Bundesgesetz, mit dem das Katastrophenfondsgesetz geändert wird und ein Bundesgesetz zur Umsetzung der Entscheidung des Rates über Schutzmaßnahmen in Bezug auf die transmissiblen spongiformen Enzephalopathien und die Verfütterung von tierischem Protein vom 4. 12. 2000 erlassen wird,


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