Bundesrat Stenographisches Protokoll 671. Sitzung / Seite 10

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fend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über dienstrechtliche Sonderregelungen für ausgegliederten Einrichtungen zugewiesene Beamte geändert wird.

Da Ihnen der Bericht in schriftlicher Form vorliegt, verzichte ich auf die Verlesung.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 15. Dezember 2000 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Präsident Johann Payer: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Alfred Schöls. Ich erteile ihm dieses.

12.14

Bundesrat Alfred Schöls (ÖVP, Niederösterreich): Herr Präsident! Frau Vizekanzlerin! Hohes Haus! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Materie, die wir heute zu behandeln haben und – ich gehe davon aus – positiv erledigen werden, trägt den Namen: "Bundesgesetz über dienstrechtliche Sonderregelungen für ausgegliederten Einrichtungen zugewiesene Beamte". Ich möchte daher gleich am Beginn meiner Ausführungen ausdrücklich festhalten, dass diese Sonderregelungen nicht so zu verstehen sind, wie man in der breiten Öffentlichkeit gelegentlich den Terminus "Privilegien" versteht, denn es handelt sich bei dieser Regelung keineswegs um die Schaffung eines Privilegs für bestimmte Gruppen des öffentlichen Dienstes, sondern mit dieser Regelung soll eine Möglichkeit geschaffen werden, einer Form, die ihre Berechtigung erst unter Beweis stellen muss, auf die Beine zu helfen.

Ich halte ausdrücklich fest – es handelt sich um meine persönliche Meinung, und zu der stehe ich –, dass das derzeitige System, das wir in unserem Land haben, nicht so schlecht ist, dass die öffentliche Verwaltung in den letzten Jahrzehnten sehr viele positive Dinge geleistet und einen großen Anteil daran hat, dass wir in einem Land leben, in dem nicht – wie in anderen Ländern – in den Schlagzeilen zu finden ist, dass korrupte Beamte abgeurteilt werden, die Statistiken beweisen, dass Strafanzeigen gegen Beamte vorliegen, weil sie in diesem System so korrumpiert sind, sodass sie nicht mehr zum Wohl dieser Gesellschaft beitragen können. – An dieser Feststellung liegt mir sehr viel.

Ich gebe dem, was in der Neusprache mit "New Public Management" umschrieben wird, durchaus die Möglichkeit, die Berechtigung und die Funktionsfähigkeit unter Beweis zu stellen, ich möchte aber schon festhalten, dass sich die öffentlich Bediensteten und die öffentliche Verwaltung darüber freuen würden, wenn sie im Vergleich dazu Chancengleichheit hätten. Die Verantwortlichen in der Verwaltung haben gewisse Dinge, die nicht so gelaufen sind, wie alle erwartet hatten, nicht immer unter den gleichen Voraussetzungen leisten können.

Ich möchte nur ein Beispiel anführen, damit alle in diesem Haus wissen, was ich meine: Von den Medien wird sehr positiv über die Ausgliederung von Schönbrunn gesprochen. Manchmal verlieren sich dann Journalisten in der Feststellung, dass das, was mit dem Schloss Schönbrunn und den Schauräumen geschieht, jetzt viel besser und finanziell viel effizienter sei.

Ich habe mich mit Experten unterhalten, und diese haben schon extreme Befürchtungen, weil der heutige Massenbetrieb dazu führt, dass Besucher zu Tausenden hineingeführt werden, ohne dass Rücksicht darauf genommen wird, ob die wertvollen Kunstgemälde durch Tausende von Besuchern, die sich vom Regen durchnässt in diesen Räumlichkeiten bewegen, zu Schaden kommen.

Ich behaupte, wenn man der Verwaltung die Möglichkeit gegeben hätte, dort genauso ohne Rücksicht auf Verluste tätig zu sein, dann wäre das auch kein Problem gewesen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Ich kann es mir ersparen, hier näher darauf einzugehen, weil die Wissenden wissen, wovon ich rede, wenn ich die Privatisierung der "Münze" anspreche: Wenn die Beschäftigten und die Ver


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