Bundesrat Stenographisches Protokoll 676. Sitzung / Seite 32

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3. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 28. März 2001 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Organisation erdölexportierender Länder über die Änderung des Amtssitzabkommens samt Annexen (442 und 516/NR sowie 6335/BR der Beilagen)

Präsident Ing. Gerd Klamt: Wir gehen nunmehr in die Tagesordnung ein und gelangen zu den Punkten 1 bis 3, über welche die Debatte unter einem abgeführt wird.

Es sind dies:

das Zusatzprotokoll zum Übereinkommen zwischen dem Königreich Belgien, dem Königreich Dänemark, der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Finnland, der Griechischen Republik, Irland, der Italienischen Republik, dem Großherzogtum Luxemburg, dem Königreich der Niederlande, der Republik Österreich, der Portugiesischen Republik, dem Königreich Schweden, dem Königreich Spanien, der Europäischen Atomgemeinschaft und der Internationalen Atomenergie-Organisation in Ausführung von Artikel III Absätze 1 und 4 des Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen samt Anlagen,

ein Gemeinsames Übereinkommen über die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente und über die Sicherheit der Behandlung radioaktiver Abfälle sowie

ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Organisation erdölexportierender Länder über die Änderung des Amtssitzabkommens samt Annexen.

Die Berichterstattung über die Punkte 1 bis 3 hat Herr Bundesrat Hans Ager übernommen. Ich bitte um die Berichterstattung.

Berichterstatter Hans Ager: Geschätzter Herr Präsident! Werte Frau Bundesministerin! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 28. März 2001 betreffend das Zusatzprotokoll zum Übereinkommen zwischen dem Königreich Belgien, dem Königreich Dänemark, der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Finnland, der Griechischen Republik, Irland, der Italienischen Republik, dem Großherzogtum Luxemburg, dem Königreich der Niederlande, der Republik Österreich, der Portugiesischen Republik, dem Königreich Schweden, dem Königreich Spanien, der Europäischen Atomgemeinschaft und der Internationalen Atomenergie-Organisation in Ausführung von Artikel III Absätze 1 und 4 des Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen samt Anlagen.

Der Bericht liegt Ihnen schriftlich vor. Ich glaube, dass ich mir das Verlesen daher ersparen kann.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 18. April 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, 1. gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben und 2. gegen den Beschluss des Nationalrates, gemäß Artikel 50 Abs. 2 B-VG den gegenständlichen Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben. (Vizepräsidentin Haselbach übernimmt den Vorsitz.)

Nachdem diese drei Punkte zusammengefasst abgehandelt werden, komme ich zum zweiten Punkt: Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 28. März 2001 betreffend Gemeinsames Übereinkommen über die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente und über die Sicherheit der Behandlung radioaktiver Abfälle.

Auch dieser Bericht liegt Ihnen schriftlich vor.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 18. April 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, 1. dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs.1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen und 2. gegen den Beschluss des Nationalrates, gemäß Artikel 50 Abs. 2 B-VG den


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