Bundesrat Stenographisches Protokoll 679. Sitzung / Seite 279

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32. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird (58. Novelle zum ASVG) (624 und 726/NR sowie 6400/BR und 6437/BR der Beilagen)

33. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz geändert wird (25. Novelle zum GSVG) (625 und 727/NR sowie 6438/BR der Beilagen)

34. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert wird (24. Novelle zum BSVG) (626 und 728/NR sowie 6401/BR und 6439/BR der Beilagen)

35. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Landarbeitsgesetz 1984 geändert wird (729/NR sowie 6402/BR und 6440/BR der Beilagen)

36. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert wird (28. Novelle zum B-KU VG) (627 und 730/NR der Beilagen sowie 6403/BR und 6441/BR der Beilagen)

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zu den Punkten 32 bis 36 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem abgeführt wird.

Es sind dies:

ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird,

ein Bundesgesetz, mit dem das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz geändert wird,

ein Bundesgesetz, mit dem das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert wird,

ein Bundesgesetz, mit dem das Landarbeitsgesetz 1984 geändert wird und

ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert wird.

Die Berichterstattung über die Punkte 32 bis 36 hat Herr Bundesrat Dr. Nittmann übernommen. Ich bitte um die Berichterstattung.

Berichterstatter Dr. Klaus Peter Nittmann: Sehr geehrte Damen und Herren! Der Bericht zu Tagesordnungspunkt 32 liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich beschränke mich daher auf die Verlesung des Antrages.

Der Ausschuss für soziale Sicherheit und Generationen stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Juli 2001 mit Stimmenmehrheit den Antrag , keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Seien Sie bitte so freundlich und bringen Sie gleich alle Berichte, weil wir sie unter einem debattieren.


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