Bundesrat Stenographisches Protokoll 679. Sitzung / Seite 331

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Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert wird.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

37. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ärztegesetz 1998 geändert wird (2. Ärztegesetz-Novelle) (629 und 689/NR sowie 6404 und 6442/BR der Beilagen)

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zum 37. Punkt der Tagesordnung: Bundesgesetz, mit dem das Ärztegesetz 1998 geändert wird.

Die Berichterstattung hat Frau Bundesrätin Haunschmid übernommen. Ich bitte um den Bericht.

Berichterstatterin Ulrike Haunschmid: Der Bericht des Ausschusses für soziale Sicherheit und Generationen über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ärztegesetz 1998 geändert wird (2. Ärztegesetz-Novelle), liegt Ihnen vor.

Der Ausschuss für soziale Sicherheit und Generationen stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Juli mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Manfred Gruber. – Bitte.

17.11

Bundesrat Manfred Gruber (SPÖ, Salzburg): Frau Präsidentin! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Es sind mehrere Gründe, warum es uns nicht möglich ist, dieser Novelle zum Ärztegesetz 1998 unsere Zustimmung zu erteilen.

Sie, meine Damen und Herren von der Regierungskoalition, machen eine Politik, die in sehr vielen Bereichen nach rückwärts gerichtet ist, und versuchen, diese Politik der österreichischen Bevölkerung als Reform zu verkaufen. Mit einem Strich wurde jenes Bemühen, das sich im Ärztegesetz 1998 widerspiegelt – nämlich die durch die Genfer Flüchtlingskommission auferlegte Verpflichtung, mit großzügigen Rechtsvorschriften die gesellschaftliche Integration von Asylberechtigten in nationales Recht umzusetzen –, zunichte gemacht.

Allein die Eliminierung dieser Passage aus dem bestehenden Gesetz ist ein Verstoß gegen die Präambel, die Sie bei Regierungsantritt unterschrieben haben. Ich denke, ich brauche Ihnen die Präambel nicht vorzulesen – Sie kennen sie, und Sie werden mit mir einer Meinung sein, dass das nicht vereinbar ist.

Ein weiterer Grund, warum wir dieses Gesetz nicht mittragen können, ist die Diktion "Deutsch-Kurse", die auf Umwegen in dieses Gesetz hineinreklamiert wurde. Es ist, so glaube ich, unerheblich, ob jemand perfekt Deutsch kann, wenn er Patienten in seiner Muttersprache behandelt. Ich gebe damit auch zu bedenken, dass es sehr viele gute Mediziner gibt, die nicht der deutschen Sprache mächtig sind – ich gehe aber davon aus, dass Sie sich trotzdem behandeln lassen würden, wenn es um Ihr Leben und um Ihre Gesundheit ginge.


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