Bundesrat Stenographisches Protokoll 679. Sitzung / Seite 361

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ven der Bundesregierung gegeben mit dem Ziel, dass unser Nachbar Tschechien aus der Atomkraft aussteigt oder zumindest die modernsten Sicherheitsstandards für dieses Kraftwerk durchsetzt.

Seit Jahren kann sich die österreichische Atompolitik auf einen breiten Konsens aller gesellschaftlichen und politischen Kräfte dieses Landes stützen. Dieser breite Konsens ist Grundlage für eine gemeinsame Linie in Einzelfragen zu diesem Thema. Beispielhaft sei auf den Aktionsplan für österreichische Atompolitik im europäischen Zusammenhang aus dem Jahr 1999 verwiesen. Diese gemeinsame Linie von Bundesregierung, Nationalrat und Bundesrat wurde auch von den Ländern sowohl auf Landesregierungs- als auch auf Landtagsebene mit Nachdruck unterstützt.

Gerade die aktuelle Situation sowohl auf europäischer – Stichwort: Stellungnahme der deutschen Bundesregierung gegen Temelin – als auch auf bilateraler und internationaler Ebene erfordert eine konsequente Fortsetzung dieser gemeinsamen österreichischen Anti-Atom-Politik.

Ich unterbreite Ihnen deshalb einen Entschließungsantrag, mit dem dieses Ziel erreicht werden soll:

Entschließungsantrag

der Bundesräte Gottfried Kneifel, Ing. Gerd Klamt, Johann Kraml, Stefan Schennach und Kollegen betreffend die konsequente Fortsetzung der gemeinsamen Anti-Atom-Politik Österreichs eingebracht im Rahmen der Debatte zum Tagesordnungspunkt 46 über den Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2001 betreffend eine Erklärung der Republik Österreich betreffend die einvernehmliche Beendigung von drei Staatsverträgen im Verhältnis zur Tschechischen Republik

Der Bundesrat wolle beschließen:

Der Bundesrat

bekräftigt den Aktionsplan "Österreichische Anti-Atom-Politik im europäischen Zusammenhang";

bekräftigt seine Position zum Kernkraftwerk Temelin, wie sie in der Entschließung (E-163-BR/2000) vom 12. Oktober 2000 zum Ausdruck kommt;

unterstützt die Initiativen der Bundesregierung zur Schaffung hoher europäischer Sicherheitsstandards, zur Reform und Integration des Euratom-Vertrages in den EG-Vertrag im Sinn einer völligen Neudefinition der Inhalte dieses Vertrages wie beispielsweise einer Forcierung erneuerbarer Energieträger und Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz der Energienutzung, insbesondere im Hinblick auf "Ausstiegsszenarien", und ersucht die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung, auf EU-Ebene darauf hinzuwirken, dass bis zu diesem Zeitpunkt keine Aufstockung des Euratom-Kreditrahmens erfolgt und dass keine Kredite europäischer Finanzinstitutionen für den Neubau, Fertigbau oder die Nachrüstung von Kernkraftwerken eingesetzt werden;

unterstützt die Bundesregierung in der Haltung, die energetische Nutzung der Kernenergie weder als kompatibel mit den Prinzipien nachhaltiger Entwicklung noch als geeignete Maßnahme zur Erreichung von Klimaschutzzielen anzusetzen;

und ersucht die Bundesregierung

mit Nachdruck alle zu Gebote stehenden Mittel einzusetzen, um auch im Dialog mit der Regierung der Tschechischen Republik die österreichischen Interessen bezüglich des Kernkraftwerkes Temelin im Sinne der bisherigen Beschlüsse in Richtung endgültiger Ausstieg aus der Atomkraft zu vertreten.

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