Bundesrat Stenographisches Protokoll 681. Sitzung / Seite 45

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8. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 24. Oktober 2001 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Moldau über die Förderung und den Schutz von Investitionen (747 und 823/NR sowie 6466/BR der Beilagen)

Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen zu den Punkten 3 bis 8 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem abgeführt wird.

Es sind dies:

ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Estland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen,

ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll,

ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Libanesischen Republik über die gegenseitige Förderung und den Schutz von Investitionen samt Protokoll,

ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Belarus über die Förderung und den Schutz von Investitionen,

ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung von Belize über die Förderung und den Schutz von Investitionen und

ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Moldau über die Förderung und den Schutz von Investitionen.

Die Berichterstattung über diese Punkte hat Herr Bundesrat Würschl übernommen. – Bitte.

Berichterstatter Herbert Würschl: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Zu Tagesordnungspunkt 3 liegt Ihnen der schriftliche Bericht vor.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 6. November 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Auch zu Tagesordnungspunkt 4 liegt ein schriftlicher Bericht vor.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 6. November 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Zu Tagesordnungspunkt 5 liegt ebenfalls der schriftliche Bericht auf.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 6. November 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Ebenso liegt zu Tagesordnungspunkt 6 der schriftliche Bericht vor.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 6. November 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Zu Tagesordnungspunkt 7 liegt ebenfalls der schriftliche Bericht vor.


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