Bundesrat Stenographisches Protokoll 681. Sitzung / Seite 155

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Berichtszeitraum, der Ihnen vorliegt, haben wir eine insgesamt zehn Seiten umfassende Stellungnahme zur Novelle des Studienförderungsgesetzes 1992 abgegeben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich höre schon auf! Ich merke den Geräuschpegel, und ich kenne mich sehr gut aus.

Ich kann nur das unterstützen, was Kollege Stadler gesagt hat: Wir schätzen das Rederecht, und ich bedanke mich dafür ganz herzlich! Schließlich sind wir beauftragt, zu kontrollieren und Ihnen Bericht zu erstatten. Ich weiß, dass es in Ihrem Interesse liegt, dass die Dinge, die wir aufzeigen, letztlich zu einer Verbesserung für den Bürger führen.

In diesem Sinne freue ich mich über mein neues Amt. In meiner viermonatigen Amtszeit ist die Erfahrung schon groß, und auch der Lernprozess war sehr umfangreich. Es macht mir Freude, in dieser Weise für den Bürger tätig zu sein. Der Bürger ist mein Auftraggeber, und die Anliegen des Bürgers sind auch mein Programm. Ich freue mich über die Zusammenarbeit! Es wäre schade, würde das, was wir für den Bürger erreichen wollen, letztendlich keine Umsetzung finden. Deswegen wenden wir uns an Sie und bedanken uns sehr herzlich. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

20.49

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke vielmals.

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Die Debatte ist daher geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.

Wir kommen daher zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den vorliegenden Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag auf Kenntnisnahme des Berichtes ist somit angenommen.

21. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 23. Oktober 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Gleichbehandlung von Frau und Mann im Arbeitsleben (Gleichbehandlungsgesetz), BGBl. Nr. 108/1979, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 44/1998, geändert wird (745 und 804/NR sowie 6456 und 6479/BR der Beilagen)

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zum 21. Punkt der Tagesordnung: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Gleichbehandlung von Frau und Mann im Arbeitsleben (Gleichbehandlungsgesetz), BGBl. Nr. 108/1979, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 44/1998, geändert wird.

Die Berichterstattung darüber hat Frau Bundesrätin Kainz übernommen. Ich bitte um den Bericht.

Berichterstatterin Hedda Kainz: Der Bericht des Ausschusses liegt Ihnen schriftlich vor.

Der Ausschuss für Frauenangelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 6. November 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für den Bericht.


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