Bundesrat Stenographisches Protokoll 681. Sitzung / Seite 164

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sequente Verfolgung zunächst am Verhandlungstisch und, wenn es sein muss, auch mit allen Mitteln des Rechtsstaates erreichen.

Ich bin daher durchaus positiv gestimmt, dass mir gemeinsam mit Kollegen Bartenstein, der bekanntermaßen für den Teil des Arbeitsrechtes zuständig ist, auch noch der große Wurf gelingen wird und dieser in dieser Legislaturperiode hier im Hohen Hause verabschiedet werden kann. Ich sage es in der Klarheit, in der ich es auch in der Öffentlichkeit gesagt habe und in der es die Mehrheit aller Sprecherinnen und Sprecher aller Fraktionen gesagt haben: Das Ziel muss selbstverständlich sein, dass bei Anrufung der Gleichbehandlungskommission die strittige Position, um die es geht, und das Besetzungsverfahren nicht definitiv werden kann, sondern provisorisch bleibt, um demjenigen, der Hilfe sucht, dann, wenn er erfolgreich ist, auch tatsächlich die Position zu gewähren, die er anstrebt, und nicht eine Entschädigungszahlung zu gewähren, egal, wie hoch sie nach oben offen ist.

Wir sind, so glaube ich, auf dem richtigen Weg. Wir sind konsequent auf dem Weg, wir sind gemeinsam auf dem Weg, und ich bin dankbar dafür, dass hier im Bundesrat offensichtlich alle vier Fraktionen den vorliegenden Gesetzentwurf unterstützen werden. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

21.30

Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag ist angenommen.

22. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 23. Oktober 2001 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen (549 und 826/NR sowie 6480/BR der Beilagen)

Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen zum 22. Punkt der Tagesordnung: Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen.

Die Berichterstattung hat Frau Bundesrätin Anna Höllerer übernommen. Ich bitte sie darum. (Vizepräsidentin Haselbach übernimmt den Vorsitz.)

Berichterstatterin Anna Höllerer: Herr Präsident! Herr Bundesminister! Der Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 23. Oktober 2001 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen liegt in schriftlicher Form vor.

Ich darf daher auf die Verlesung verzichten und berichten, dass der Ausschuss für innere Angelegenheiten nach Beratung der Vorlage am 6. November 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag stellt, dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates, dessen Artikel 3 Abs. 1 und


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