Namens der Frau Landeshauptmann darf ich der Präsidiale des Bundesrates, insbesondere auch dem Präsidium, herzlich für die Berücksichtigung dieses Wunsches danken, wodurch es möglich war, diese Gespräche fortzusetzen. Mein ausdrücklicher Dank gilt Herrn Landeshauptmann Dr. Sausgruber, Herrn Vizepräsidenten Weiss und Frau Bundesrätin Giesinger für die Vorarlberger Solidarität mit der Steiermark. Vorarlberg hat sich damit wiederum als ein mahnendes föderalistisches Gewissen Österreichs und – wie auch der Herr Vizepräsident vorhin so eindrucksvoll ausgeführt hat – als kompetenter und grundsatztreuer Makler föderalistischer Anliegen erwiesen. (Vizepräsident Weiss übernimmt den Vorsitz.)
Der von der Frau Bundesrätin Giesinger am Dienstag im Finanzausschuss eingebrachte Einspruchsantrag ist aus formalrechtlicher Hinsicht von A bis Z zu unterstreichen, da das eine Gesetz schon beschlossen wird und das andere Gesetz noch nicht vorliegt. Idealerweise müssten beide Gesetze gleichzeitig beschlossen werden; es ist also eine unschöne legistische Optik. Da aber nunmehr in den Verhandlungen eine Einigung erzielt wurde, soll das entsprechende Gesetz, wie Herr Landeshauptmann Sausgruber am Dienstag mitgeteilt hat, im Jänner im Nationalrat beschlossen werden.
Wir vertrauen darauf, dass die erzielte Einigung, die von den höchsten Repräsentanten des Bundes und der Länder getragen wird, auch im Nationalrat so umgesetzt wird. Daher werden die fünf Bundesräte, welche auf Grund ihrer Nominierung durch die steirische Volkspartei vom Steiermärkischen Landtag entsandt wurden, selbstverständlich der heutigen Vorlage zustimmen, vor allem auch deshalb, weil im zweiten Teil der Gesetzesnovelle der berühmt-berüchtigte Artikel 27 (7) außer Kraft gesetzt wird. Vizepräsident Weiss hat über die Vorgeschichte, wie dieser Paragraph in das Gesetz gekommen ist, über die Sitzungsabfolge 14., 15. Dezember des vorigen Jahres, berichtet.
Ich darf aus der Sicht der Steiermark aber auch einige grundsätzliche Anmerkungen zum Stabilitätspakt und zum Finanzausgleich machen. Wir haben dem Stabilitätspakt in der letzten Sitzung des Bundesrates zugestimmt, weil das Ziel, keine neuen Schulden, gerade auch aus Verantwortung gegenüber der Zukunft und für künftige Gestaltungsspielräume im gesamtstaatlichen Interesse liegt. Alle österreichischen Bundesländer leisten mit dem Stabilitätspakt ihren Beitrag dazu. Das ist auch staatspolitisch wichtig. Daher hat auch die Steiermärkische Landesregierung trotz der schwierigen Budgetsituation, in der sich unser Bundesland auf Grund von Entwicklungen in den letzten Jahrzehnten befindet, am Montag den Abschluss des Stabilitätspaktes beschlossen; die Ratifizierung im Landtag erfolgt im Jänner.
Warum sage ich "auf Grund von Entwicklungen in den letzten Jahrzehnten"? – Einige Fakten müssen ganz unpolemisch aufgezeigt werden.
Nicht zuletzt bedingt durch die krisenhafte Entwicklung der verstaatlichten Grundstoffindustrie hat unser Bundesland in den sechziger, siebziger und achtziger Jahren schwere Arbeitsplatz- und Bevölkerungsverluste in der Obersteiermark hinnehmen müssen. Dies wirkte sich auch auf die Volkszählung 1991 aus. Durch den Rückgang ihres gesamtösterreichischen Bevölkerungsanteiles musste die Steiermark einen jährlichen Einnahmenverlust aus dem Finanzausgleich in der Höhe von 400 Millionen Schilling hinnehmen. Die Volkszählung 2001 brachte erfreulicherweise gesamtsteirisch ein kleines Plus mit Bevölkerungsgewinnen im Grazer Zentralraum und auch in den ost- und südsteirischen Regionen mit sich, während es in der Obersteiermark leider weiterhin Bevölkerungsrückgänge gibt. Jedenfalls ist der steirische Bevölkerungszuwachs in Summe der geringste ganz Österreichs, was dazu führen wird, dass wir in der Steiermark nach Vorliegen des Endergebnisses der Volkszählung 2001 ab dem Jahr 2002 einen zusätzlichen Einnahmenverlust in der Höhe von 550 Millionen Schilling zu tragen haben werden.
Andererseits gibt es erfreuliche Indikatoren der wirtschaftlichen Entwicklung. Waren wir bis Mitte der neunziger Jahre nicht zuletzt auf Grund der vorhin skizzierten Entwicklungen beim Wirtschaftswachstum und bei der Arbeitsplatzentwicklung Nachzügler Österreichs, hat sich dies erfreulicherweise in den letzten Jahren wesentlich verbessert. Wir können sogar feststellen, dass zum Beispiel der Bezirk Leoben, einer der hauptbetroffenen Bezirke durch den Rückgang in der
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